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GD — Gesellschaft für Dermopharmazie e.V.

   
 

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Dermopharmazie
 
 
 
 
 

 
 Ausgabe 1 (2004)

Dermopharmazie aktuell
8. GD-Jahrestagung in Halle an der Saale

Dermopharmazie zwischen Tradition und Fortschritt


Bericht von Thomas Müller-Bohn, Süsel

Nach Düsseldorf, Wiesbaden, Berlin, Freiburg, Zürich, Hamburg und Bonn in den Jahren 1997 bis 2003 war in diesem Jahr Halle an der Saale Austragungsort der Jahrestagung der Gesellschaft für Dermopharmazie. Die Tagung fand am 30. und 31. März 2004 im neuen Auditorium Maximum der traditionsreichen Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg statt, an der Pharmazeuten und Dermatologen schon seit Jahren sehr eng auf dem Gebiet der Dermopharmazie zusammenarbeiten. Das breit gefächerte Tagungsprogramm unter der wissenschaftlichen Leitung von Privatdozent Dr. med. Johannes Wohlrab war Ausdruck des interdisziplinären Charakters und der inzwischen sehr zahlreichen Aktivitäten der GD. Geprägt wurde die von rund 200 Experten besuchte Tagung auch von den Auswirkungen des zum 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Gesetzes zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GMG).
Die Auswirkungen des GMG auf die dermatologische Therapie waren das Schwerpunktthema eines Symposiums der GD-Fachgruppe Dermatotherapie am Vormittag des ersten Veranstaltungstages (gesonderter Bericht ab Seite 19). Am Nachmittag des ersten Veranstaltungstages ging es in einem Symposium der GD-Fachgruppe Dermokosmetik um Dermokosmetika zur Unterstützung der dermatologischen Therapie. Zum Ausklang des ersten Tages fanden im Schlosshotel in Schkopau bei Halle, begleitet von einem Get Together in festlichem Rahmen, die ordentliche Mitgliederversammlung der GD (gesonderter Bericht:hier...) und ein von der Firma Galderma organisiertes Satellitensymposium zur topischen Therapie der Onychomykose mit Amorolfin-Nagellack statt.


Privatdozent Dr. med. Johannes Wohlrab von der Hautklinik der Martin-Luther-Universität Halle- Wittenberg war wissenschaftlicher Leiter der 8. GD-Jahrestagung.

Das wissenschaftliche Hauptprogramm am zweiten Veranstaltungstag umfasste mit Vorträgen aus den Bereichen Zulassung, Dermopharmazeutische Chemie, Biochemie, Biopharmazie, Dermokosmetik, Dermatopharmakologie und Dermatotherapie wieder das gesamte Themenspektrum der GD. Abgerundet wurde das Programm durch eine wissenschaftliche Posterausstellung und zwei Mittagsseminare, die von den Firmen Sebapharma und 3M Pharmaceuticals ausgerichtet wurden. Während im Mittagsseminar der Firma Sebapharma Neuigkeiten zur adäquaten Pflege trockener Haut vorgestellt wurden (gesonderter Bericht: hier...), berichteten im Mittagsseminar der Firma 3M mit Professor Dr. med. Hans Christian Korting, München, Professor Dr. med. Michael Meurer, Dresden, und Professor Dr. med. Harald P.-M. Gollnick, Magdeburg, dem amtierenden Präsidenten der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG), drei prominente Redner über aktuelle Aspekte zum Einsatz von topischen Immunmodulatoren in der Dermatologie.


Austragungsort der 8. GD-Jahrestagung war das im Vorjahr neu errichtete Auditorium Maximum der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

Zur Eröffnung des wissenschaftlichen Hauptprogramms hoben der GD-Vorsitzende Dr. Joachim Kresken, Viersen, und der wissenschaftliche Tagungsleiter Privatdozent Dr. med. Johannes Wohlrab, Halle, den interdisziplinären Charakter der Fachgesellschaft und der Veranstaltung hervor. Kresken machte darauf aufmerksam, dass die gesamte Tagung, wie in den vergangenen Jahren, wieder ohne Einschaltung einer Fremdfirma unter Federführung des Wirtschaftsbetriebs der GD, der ID-Institute for Dermopharmacy GmbH, organisiert werden konnte. Er dankte allen Helfern, die an der Vorbereitung der Tagung beteiligt waren, sowie den Sponsoren (siehe Kasten) für ihre großzügige finanzielle Unterstützung. Professor Dr. Reinhard Neubert, Prorektor der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, begrüßte die Teilnehmer im Namen der gastgebenden Universität, bevor er später selbst als Referent mit einem Vortrag über Trends in der analytischen Bestimmung von Wirkstoffen in der Haut tätig wurde.

Mühen bei der Zulassung
topischer Dermatika

Eingeleitet wurde das wissenschaftliche Hauptprogramm mit einem Grundsatzreferat über die Zulassung topischer Dermatika von Dr. Jürgen Regenold, Inhaber einer Beratungsfirma in Badenweiler. Die regulatorischen Anforderungen sind bei topischen Dermatika besonders hoch, weil neben dem eigentlichen Wirkstoff auch die Effekte des zum therapeutischen Nutzen beitragenden Vehikels zu berücksichtigen sind. So lässt sich ein Placebo für Dermatika praktisch nicht definieren. Außerdem stellt damit jede Rezepturänderung ein potenzielles regulatorisches Problem dar.


Dr. Jürgen Regenold, Badenweiler, informierte in einem Grundsatzreferat über die Anforderungen an die Zulassung topischer Dermatika in Deutschland, Europa und den USA.

Wegen dieser Probleme sei es für topische Dermatika besonders zu empfehlen, die Zulassungsstrategie frühzeitig zu planen und die Anforderungen der Behörden in den unterschiedlichen Schritten des Verfahrens gezielt abzufragen. Von allen Zulassungsbehörden könnten im Rahmen eines scientific advice Stellungnahmen zu gezielten Fragen eingeholt werden, für die jedoch beträchtliche Gebühren erhoben werden. Bereits bearbeitete Fragestellungen würden von den Behörden im Internet veröffentlicht.

Eine weitere wichtige Orientierungshilfe können Guidelines bieten, die den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis dokumentieren. Abweichungen hiervon müssen im Einzelfall begründet werden. Neben nationalen und europäischen Guidelines sollten die Guidelines der International Conference on Harmonization (ICH) besonders beachtet werden. An dieser Organisation sind die USA, die EU und Japan beteiligt. Obwohl in den USA noch höhere Anforderungen an die Zulassung als in Europa gestellt würden, sollte dieser Markt aus wirtschaftlichen Gründen nicht vernachlässigt werden. Während die Unterschiede in der klinischen Prüfung eher Details betreffen, sind die Anforderungen zur Toxikologie und Präklinik bei der US-amerikanischen Zulassungsbehörde FDA besonders hoch. Die hierzu von der FDA akzeptierten Daten würden in der Regel auch für eine Zulassung in Europa ausreichen.


Prominenz am Rednerpult: Der amtierende Präsident der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft, Professor Dr. med. Harald P.-M. Gollnick aus Magdeburg, informierte in einem Mittagsseminar der Firma 3M Pharmaceuticals über die Wirkmechanis-men und den therapeutischen Einsatz von Imiquimod-Creme.

Melanomtherapie mit
dendritischen Zellen

Die Vortragsreihe zur dermopharmazeutischen Chemie und Biochemie leitete Dr. med. Thomas Berger von der Universitäts-Hautklinik Erlangen mit seinem Beitrag über die Generierung von dendritischen Zellen für die Immuntherapie des malignen Melanoms ein. Trotz einzelner Misserfolge mit diesem Therapieansatz sprach er sich für dessen weitere Erforschung aus. Sieben Jahre nach Beginn der Arbeit könne noch kein abschließendes Urteil abgegeben werden. Es wurden immunologische und zum Teil auch klinische Reaktionen an Patienten festgestellt, aber bisher konnte noch keine Studie die klinische Wirksamkeit sicher belegen.


Dr. med. Thomas Berger von der Universitäts-Hautklinik Erlangen stellte verschiedene Verfahren zur Generierung dendritischer Zellen für die Immuntherapie des malignen Melanoms vor.

Bei der Therapie mit dendritischen Zellen werden dem Patienten unreife Vorläuferzellen aus der Peripherie entnommen, außerhalb des Körpers mit einem Antigen beladen, gereift und schließlich wieder dem Patienten verabreicht. Dabei sind noch sehr viele Verfahrensaspekte zu optimieren. So ist zu klären, welche Vorläuferzellen mit welchem Antigen beladen werden sollen, wie sie reifen und wie sie die Lymphknoten erreichen sollen. Auch die Auswahl der Kulturmedien kann die Entwicklung der dendritischen Zellen stark beeinflussen.

Berger stellte mehrere technische Umsetzungsmöglichkeiten für die Verarbeitung der Zellen vor. Er selbst praktiziert den Einsatz so genannter cell factories, die im Vergleich zu den Alternativen einfach und preisgünstig seien und mit denen schon jahrelange Erfahrungen bestünden. Andere Lösungen bieten dagegen geschlossene Systeme, sie seien aber meist teurer und lieferten teilweise nur geringe Zellausbeuten. Auf jeden Fall müssten die dendritischen Zellen standardisiert und unter Beachtung der GMP-Richtlinien hergestellt werden.

Therapeutisches Potenzial
von Vitamin-D-Agonisten
Professor Dr. Dieter Steinhilber vom Institut für Pharmazeutische Chemie der Universität Frankfurt zeigte das therapeutische Potenzial von Vitamin-D-Rezeptor-Agonisten auf. Vitamin D wirkt einerseits auf den Calciumstoffwechsel und andererseits als Proliferationshemmer und Differenzierungsinduktor im Rahmen der Zelldifferenzierung. Letzteres eröffnet den Einsatz von Vitamin D bei hyperproliferativen und entzündlichen Hauterkrankungen wie Psoriasis, doch begrenzt der Anstieg des Calciumblutspiegels diese Option. Ein Ausweg ist die Entwicklung von Derivaten, die selektiver auf die Zelldifferenzierung wirken.

Sponsoren der 8. GD-Jahrestagung

Galderma Laboratorium GmbH, Freiburg

3M Pharmaceuticals, Neuss
Sebapharma GmbH & Co. KG, Boppard-Bad Salzig
Serono GmbH, Unterschleißheim
Stiefel Laboratorium GmbH, Offenbach

Aventis Pharma Deutschland GmbH, Bad Soden
Fujisawa Deutschland GmbH, München
Henkel KGaA, Düsseldorf
Pfizer Consumer Healthcare GmbH, Karlsruhe
Schering Deutschland GmbH, Berlin
Stockhausen GmbH & Co. KG, Krefeld
Switch Biotech AG, Neuried


Zu diesen Derivaten gehört zum Beispiel der in die topische Therapie eingeführte Vitamin-D-Agonist Calcipotriol. Durch seine geringe systemische Bioverfügbarkeit wirkt Calcipotriol um den Faktor 100 bis 200 schwächer auf den Calciumstoffwechsel als Calcitriol, die natürliche Wirkform von Vitamin D. Für den systemischen Einsatz wurden inzwischen mehrere Vitamin-D-Rezeptor-Superagonisten entwickelt, doch müsse die Selektivität dieser Substanzen auf die Zelldifferenzierung noch weiter erhöht werden, bevor der Ansatz therapeutisch genutzt werden könne.


Beeindruckt waren die Tagungsteilnehmer vom Flair des Universitätsplatzes vor dem Auditorium Maximum.


Qualitätsaspekte bei der
Zulassung von Dermatika
Als erster Referent in der Vortragsreihe zur pharmazeutischen Technologie, Biopharmazie und Qualitätssicherung gab Dr. Usfeya Muazzam vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn einen Überblick über die Arbeit seiner Behörde. Im Zulassungsverfahren müsse neben der Wirksamkeit und Unbedenklichkeit auch die pharmazeutische Qualität des Arzneimittels festgestellt werden. Um diese transparent, plausibel und nachvollziehbar darzustellen, sollten die Dokumentationen dem einheitlichen Schema der Common Technical Documents (CTD) folgen. Letztlich müsse die Dokumentation das Vertrauen in das Arzneimittel sichern.

Die Anforderungen an die Qualität sind vom Beginn der pharmazeutischen Entwicklung, über die Herstellung bis zur Endproduktkontrolle und Verpackung zu beachten. Hinsichtlich der Qualität dürften weder zwischen Human- und Tierarzneimitteln noch zwischen neuen und etablierten Wirk und Hilfsstoffen unterschiedliche Anforderungsniveaus gelten.



Wie bei GD-Jahrestagungen üblich, wurden die Pausenzeiten wieder zum interdisziplinären und interprofessionellen Gedankenaustausch genutzt.

Massenspektrometrie
in der Hautanalytik

Angesichts der hohen Qualitätsanforderungen sind für die gezielte Entwicklung und Sicherheitsprüfung neuer Dermatika und Dermokosmetika empfindliche Analyseverfahren erforderlich. Wie die Massenspektrometrie die dermatologische Forschung unterstützen kann, stellte Professor Dr. Michael W. Linscheid vom Institut für Chemie der Humboldt-Universität Berlin dar. Ziel seiner Arbeit ist es, DNA-Schäden in der menschlichen Haut massenspektrometrisch nachzuweisen, wobei zunächst der Einfluss von UV-Licht untersucht wurde.

Die direkte Veränderung der DNA durch UVB- und UVC-Strahlung ist primär anhand der entstehenden Pyrimidindimeren festzumachen, die durch ESR-Spektroskopie detektiert werden können. Unter Einfluss von UVA-Strahlung werden dagegen hauptsächlich extrem kurzlebige OH-Radikale gebildet, die zu einer Oxidation der DNA führen. Die entstehenden Oxidationsprodukte sind massenspektrometrisch gut nachzuweisen, nicht jedoch der Reaktionsweg, der zu diesen Produkten führt.

Als Leitsubstanz für den Nachweis oxidativer Hautschäden wurde 8-Oxo-guanosin gewählt. Die Bestrahlung mit UV-Licht in Gegenwart von unmodifiziertem Titandioxid führte zu einem überproportionalen Anstieg von 8-Oxo-guanosin. In Gegenwart von gecoateten Titandioxid-Partikeln, wie sie in Sonnenschutzmitteln eingesetzt werden, war dieser Effekt jedoch stark abgeschwächt. Die Methode verspricht weiteres Potenzial zur Untersuchung anderer Fragestellungen, doch müssten dafür nach 8-Oxo-guanosin zunächst weitere spezifische Indikatormoleküle gefunden werden. Vorteilhaft sei in jedem Fall die hohe Empfindlichkeit des Verfahrens.

Analytische Trends in der
Dermopharmazie

Einen weiter gefassten Überblick über den Einsatz moderner Analyseverfahren in der dermopharmazeutischen Forschung gab Professor Dr. Reinhard Neubert vom Institut für Pharmazeutische Technologie und Biopharmazie der Universität Halle-Wittenberg in einem Grundsatzreferat zu Beginn des Nachmittagsprogramms. Einerseits können Trennverfahren wie die Gas- und Flüssigchromatographie oder die Kapillarelektrophorese mit der Detektion über die Massenspektrometrie gekoppelt werden. Andererseits bieten sich Detektionsverfahren nach IR-Anregung an, wie die abgeschwächte Totalreflektion (FT-IR-ATR) oder die photoakustische Spektroskopie (FT-IR-PAS).

Während die Haut für den Einsatz der Massenspektrometrie präpariert werden muss, das Verfahren also nur ex vivo anwendbar ist, können die spektroskopischen Verfahren nach IR-Anregung nicht invasiv eingesetzt werden. So kann beispielsweise die Penetration von Arzneistoffen durch die Haut unmittelbar verfolgt werden. Allerdings sollte die Empfindlichkeit dieser nicht invasiven Verfahren noch weiter verbessert werden. Dagegen zeichnen sich die Kopplungsverfahren gerade durch ihre hohe Spezifität und Empfindlichkeit aus. Sie sind praktisch universell zur Detektion einsetzbar und können sowohl zur Strukturaufklärung als auch zur quantitativen Analytik dienen.



Der Prorektor der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Professor Dr. Reinhard Neubert vom Institut für Pharmazeutische Technologie und Biopharmazie, hielt ein Grundsatzreferat über Trends in der analytischen Bestimmung von Wirkstoffen in der menschlichen Haut.

Rechtliche Abgrenzungen
von Dermokosmetika
Während neue Forschungen für dermopharmazeutische und dermokosmetische Ansätze oft gleichermaßen interessant sind, muss in rechtlicher Hinsicht klar zwischen Dermokosmetika, Medizinprodukten und Dermatika unterschieden werden. Die Kriterien für die Abgrenzung dieser drei Produktkategorien aus der Sicht einer Überwachungsbehörde beschrieb Apotheker Rudolf H. Völler vom Regierungspräsidium Darmstadt.

Nach dem bisher geltenden deutschen Arzneimittelrecht ist zunächst anhand der Bestimmungen des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes beziehungsweise des Medizinproduktegesetzes zu prüfen, ob eine Zubereitung unter diese Regelungen fällt und demnach ein Kosmetikum oder ein Medizinprodukt ist. Anderenfalls kann sie unter das Arzneimittelgesetz fallen. Nach dem neuen Arzneimittelbegriff der EU, wie er in der Richtlinie 2001/83/EG dargelegt ist, soll sich diese Reihenfolge künftig umkehren. Dann wird zunächst zu prüfen sein, ob ein Arzneimittel vorliegt.


Apotheker und Lebensmittelchemiker Rudolf H. Völler vom Regierungspräsidium Darmstadt legte aus der Sicht einer Überwachungsbehörde die Kriterien für die rechtliche Abgrenzung von Dermokosmetika, Medizinprodukten und Dermatika dar.

Um möglichst wenige Regularien erfüllen zu müssen, sollte aus der Perspektive des Herstellers vorzugsweise ein Kosmetikum, dann ein Medizinprodukt und erst zuletzt ein Arzneimittel angestrebt werden. Damit ein Produkt als Kosmetikum gilt, darf es nicht überwiegend für arzneiliche Zwecke bestimmt sein. In Grenzfällen kann die Anzahl der Angaben in der Packungsbeilage und auf der Verpackung hierfür ausschlaggebend sein. Im Vergleich zu Kosmetika bieten Medizinprodukte mehr Möglichkeiten, Aussagen über die Wirkung zu machen. Diese darf aber nicht auf einem pharmakologischen, immunologischen oder metabolischen Effekt beruhen. Anders als Kosmetika erfordern Medizinprodukte eine Zertifizierung, ein System zur Qualitätssicherung und eine CE-Kennzeichnung.

Für die Einstufung des Rechtsstatus sind oft der Umgang der Verbraucher mit dem Produkt oder die Erwartungshaltung der Verbraucher an das Produkt wesentlich. Diese Kriterien lassen sich zwar durch Werbung steuern, doch kann Werbung auch Fehlerwartungen provozieren. Bei einer nachträglichen Umwidmung eines Produktes (zum Beispiel von einem Arzneimittel zu einem Kosmetikum) sei der Zeitablauf zur Änderung der Verbrauchererwartung zu berücksichtigen. Für solche Fälle empfiehlt Völler eine Werbepause von einem halben bis einem Jahr. Danach sollte es möglich sein, ein Produkt beim Verbraucher mit neuer Zweckbestimmung zu positionieren.


Rund 200 Dermatologen, Apotheker und andere Fachleute verfolgten das abwechslungsreiche Vortragsprogramm der 8. GD-Jahrestagung.

Kosmetikabewertungen
durch Öko-Test
Neben den Vorträgen von Forschern, Klinikern, Praktikern und Experten aus der Industrie bot die GD-Tagung in diesem Jahr auch ein Forum für eine kritische Stellungnahme aus ungewohnter Perspektive. Kerstin Scheidecker, Frankfurt, Redakteurin der Zeitschrift Öko-Test, stellte die Kriterien vor, nach denen Öko-Test Kosmetika und Körperpflegeprodukte bewertet. Die Bewertungen basierten nicht auf eigenen wissenschaftlichen Untersuchungen, sondern stützten sich auf publizierte Daten.

Die Zeitschrift Öko-Test verstehe sich als Repräsentant einer kritischen Verbraucherschaft, die nicht nur den Preis als Auswahlkriterium heranzieht. Von Kosmetika werde bewusst mehr gefordert, als nur die gesetzlichen Verpflichtungen einzuhalten. Denn solche höheren Anforderungen hätten in der Vergangenheit bereits spätere Verbote vorweggenommen. Liege für eine Substanz ein begründeter Verdacht einer Schädigung vor, sei diese als Inhaltsstoff von Kosmetika generell abzulehnen. Allerdings müssten die Verdachtsmomente juristisch haltbar sein.

Scheidecker hob hervor, dass Öko-Test bei seinen Bewertungen kosmetischer Inhaltsstoffe keineswegs übertreibe. So würden nur 14 der 26 demnächst kennzeichnungspflichtigen Duftstoffe kritisiert. Außerdem lehne Öko-Test auch nicht den Einsatz von Parabenen als Konservierungsmittel ab. Dass diese Substanzen vor kurzem in Brusttumoren nachgewiesen wurden, belege keinen Zusammenhang mit der Anwendung parabenhaltiger Kosmetika.

Kritisiert würden dagegen beispielsweise aromatische Amine, allergieauslösende Duftsstoffe, formaldehydabspaltende Substanzen, Paraffine und grundsätzlich alle Stoffe, die sich im menschlichen Körper anreichern könnten. Emulgatoren auf der Basis von Polyethylenglykol (PEG) würden abgelehnt, weil einige von ihnen andere Stoffe in den Körper einschleusen könnten. Anders als bei Arzneimitteln dürfe es bei Kosmetika keine Nutzen-Risiko-Abwägung geben, sondern Kosmetika müssten unter allen Umständen sicher sein.

In der anschließenden kontroversen Diskussion verteidigte Professor Dr. Reinhard Neubert den Einsatz von Paraffinen in Kosmetika und lehnte den generellen Ersatz dieser Komponenten durch natürliche Pflanzenöle, wie Öko-Test ihn fordert, ab. Die teilweise ungesättigten Verbindungen der Pflanzenöle würden biologische Reaktionen geradezu provozieren und damit dem gewünschten Ziel entgegenwirken. Außerdem sollten die in der Pharmazie bewährten PEG-Emulgatoren nicht pauschal verurteilt werden. Wie die GD in einer bereits im Jahr 2001 publizierten Stellungnahme
hervorgehoben habe, lasse sich das Risiko einer durch PEG-Emulgatoren auslösbaren unerwünschten Penetrationsförderung ausschließen, wenn die übrigen Inhaltsstoffe einer Formulierung sorgfältig ausgewählt würden.

Objektivierung der
sensorischen Irritation

Dr. med. Walter Wigger-Alberti vom Auftragsinstitut proDERM in Schenefeld bei Hamburg stellte Testverfahren vor, mit denen die sensorische Irritation objektiviert werden kann. Da etwa die Hälfte der Bevölkerung ihre Haut als empfindlich erlebt oder bezeichnet, bestehe großer Bedarf, die Eignung von Dermokosmetika für diesen Nutzerkreis zu prüfen.

Im Schlosshotel in Schkopau bei Halle fanden am Abend des ersten Veranstaltungstages, begleitet von einem festlichen Get Together, die Mitgliederversammlung der GD und ein von der Firma Galderma organisiertes Satellitensymposium zur topischen Therapie der Onychomykose mit Amorolfin-Nagellack statt.

Zu den wenigen Verfahren, bei denen die Empfindlichkeit im Bereich der praktisch besonders relevanten Gesichtshaut getestet wird, gehört der Stinging-Test. Er beruht auf einer besonderen Empfindlichkeit von etwa 20 Prozent der Bevölkerung, die als Stinger bezeichnet werden. Stinger empfinden innerhalb von spätestens 15 Minuten, nachdem eine fünfprozentige Milchsäurezubereitung auf die Nasen-Wangen-Region aufgetragen wurde, eine subjektive Irritation in Form von Stechen oder Brennen.

Mit dem bei proDERM etablierten Stinging-Test kann die Reizwirkung einer Zubereitung auf empfindliche Haut geprüft werden. Um objektive und reproduzierbare Ergebnisse zu erzielen, müssten die Versuchsbedingungen sorgfältig geregelt und insbesondere geeignete Probanden ausgewählt werden. Der Test wird stets als Halbseitenvergleich ausgeführt. Durch häufigeren Einsatz würden die Probanden meist empfindlicher. Es müsse deshalb bei den gleichen Probanden immer wieder geprüft werden, ob sie noch zwischen reizenden und nicht reizenden Zubereitungen unterscheiden können.

Einfluss von Ceramiden
auf das atopische Ekzem

Dr. med. Joachim Fluhr von der Universitäts-Hautklinik Jena stellte Untersuchungen zur Wirkung von Barrierelipiden auf das atopische Ekzem bei Kindern vor. Da die Lipidbarriere der Haut bei Atopie teilweise stark geschädigt ist, liegt es nahe, die Behandlung durch Pflegeprodukte mit Barrierelipiden zu unterstützen. Während bei Hautgesunden die wesentlichen Barrierebestandteile Cholesterol, Ceramide und freie Fettsäuren etwa im äquimolaren Verhältnis vorkommen, werden Cholesterol und freie Fettsäuren bei Barrierestörungen vermehrt gebildet. Dagegen sind insbesondere die Ceramide 1 und 3 bei Atopie vermindert.

Damit liegt es nahe, atopiegeschädigte Haut mit Zubereitungen zu pflegen, die an der Zusammensetzung der Barrierelipide orientiert sind und einen hohen Gehalt an Ceramiden aufweisen. In einer offenen unkontrollierten Studie wurden mit einer solchen Zubereitung gute Ergebnisse erzielt. Dies stellt jedoch nach Einschätzung von Fluhr nur einen ersten Ansatz für künftige Pflegestrategien dar, da sich die Struktur der Ceramidfraktion noch weiter optimieren lasse. Grundsätzlich hätten sich bei Atopikern W/O-Zubereitungen mit hohem Wassergehalt und hohem Anteil an Moisturizern bewährt.

Über den anschließenden Vortrag von Professor Dr. Lajos Kemeny von der Universitäts-Hautklinik Szeged, Ungarn, zur Wirkung endocannabinoider Substanzen bei entzündlichen Hauterkrankungen wird in einem gesonderten Beitrag ausführlich berichtet.

Qualitätsvergleich von
Psoriasisstudien

Professor Dr. med. Thomas L. Diepgen von der Abteilung Klinische Sozialmedizin am Universitätsklinikum Heidelberg eröffnete die Vortragsreihe zur Dermatopharmakologie und Dermatotherapie. Er stellte eine Untersuchung zur Qualität von Publikationen über Psoriasisstudien, den EDEN Psoriasis Survey, vor. Die Ergebnisse sind sowohl aus der Perspektive der Erforschung dieser Krankheit als auch hinsichtlich der allgemeinen Qualitätssicherung klinischer Studien interessant.

In die Untersuchung wurden 515 Studien aus 422 in der Zeit von 1977 bis 2000 erschienenen Publikationen einbezogen. Von diesen Studien waren lediglich 249 randomisiert, und nur in 85 Studien waren mehr als 50 Patienten eingeschlossen. Es wurden 55 verschiedene Behandlungsarten getestet, darunter in 48,2 Prozent der Fälle topische Therapien, in 30,1 Prozent systemische Therapien und in 18,5 Prozent UV-Bestrahlungen. Die Studiendauer betrug im Median sieben Wochen. Die Therapieergebnisse wurden 171-mal mit insgesamt 44 verschiedenen Scoresystemen gemessen. Dabei dominierte der PASI-Score deutlich, der 83-mal eingesetzt, aber nur einmal validiert wurde. Die Lebensqualität diente nur in einer Studie als Zielgröße, ökonomische Daten wurden in keiner Arbeit erhoben.

Neben der geringen Größe und der kurzen Dauer der Studien bemängelte Diepgen die oft ungenügende Darstellung des Studiendesigns und der Patientenrekrutierung, die heterogene Wahl der Outcomes und die häufige Wahl von Placebo als Vergleichsmaßstab anstelle einer etablierten Therapie. Er forderte daher, Qualitätskriterien für die Durchführung randomisierter Studien zur Psoriasis zu formulieren und bei zukünftigen Studien klinisch relevantere Outcome-Parameter zu definieren.

Interleukin-10 als neuer
Therapieansatz bei Psoriasis


Nach dieser weit gefassten Auswertung zur Qualität von Psoriasisstudien stellte Dr. med. Wolf-Dietrich Döcke von der Schering AG Berlin mit Interleukin-10 (IL-10) einen innovativen Ansatz zur Psoriasistherapie vor. Die Behandlung beruht auf der Feststellung, dass dieses Zytokin in der Haut von Psoriasispatienten in verminderter Konzentration vorliegt. Dies ist erstaunlich, da bei entzündlichen Erkrankungen üblicherweise die antientzündlichen Zytokine, wie IL-10, überexprimiert sind. So liegt die Hypothese nahe, die Psoriasis durch einen relativen IL-10-Mangel zu erklären und sie durch IL-10-Substitution zu behandeln.

In einer Pilotstudie und einer offenen Phase-II-Studie an zehn Patienten über sieben Wochen wurde IL-10 bei subkutaner Anwendung gut vertragen. Döcke beschrieb die Wirkung als moderat. Der PASI-Wert wurde vermindert, aber eine Heilung war nicht zu beobachten. In einer Plazebo kontrollierten doppelblinden Phase-II-Studie über bis zu vier Monate verlängerte IL-10 die krankheitsfreien Intervalle. Als mögliche Zielstrukturen dieser Behandlung werden die T-Zellen, die Antigen präsentierenden Zellen und die Keratinozyten diskutiert.

Johanniskrautcreme zur
Therapie der Neurodermitis



Professor Dr. med. Jan Christoph Simon, seit kurzem Direktor der Universitäts-Hautklinik Leipzig, berichtete über eine Studie zur Wirksamkeit einer Johanniskrautcreme beim atopischen Ekzem, die während seiner Zeit an der Universitäts-Hautklinik Freiburg durchgeführt wurde.

Im letzten Vortrag der 8. GD-Jahrestagung berichtete Professor Dr. med. Jan Christoph Simon von der Universitäts-Hautklinik Leipzig über eine Studie zur Wirksamkeit von Johanniskraut beim atopischen Ekzem. Die Studienidee beruht auf Untersuchungen zur antiinflammatorischen und antibakteriellen Wirkung des Johanniskrautinhaltsstoffes Hyperforin.

Eine auf 1,5 Prozent Hyperforin standardisierte Johanniskrautcreme wurde in einem prospektiven doppelblinden Halbseitenvergleich bei subakuter atopischer Dermatitis gegenüber Placebo an 18 Patienten getestet. Bei der Auswertung mit Hilfe eines modifizierten SCORAD-Index war die Johanniskrautzubereitung über ein, zwei und vier Wochen signifikant überlegen. Bei der Kolonisation der Haut mit Staphylococcus aureus war das Verum ebenfalls überlegen, aber nicht signifikant. Angesichts dieser Ergebnisse erscheinen weitere größere Studien gerechtfertigt.

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