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GD — Gesellschaft für Dermopharmazie e.V.

   
 

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  Ausgabe 1 (2006)

Mitteilungen der GD
Pressekampagne der GD zum Sonnenschutz

UVA-Schutz von Sonnenschutzmitteln – ein Buch mit sieben Siegeln?


Übermäßige Sonneneinstrahlung führt bekanntlich nicht nur zu Sonnenbrand, sondern kann auch langfristige Hautschäden verursachen. Verantwortlich dafür ist neben der kurzwelligen ultravioletten Strahlung (UVB) auch der langwellige UV-Anteil des Sonnenlichts (UVA). Sonnenschutzmittel mit breitem Schutzanspruch sollten deshalb nicht nur vor UVB-, sondern auch vor UVA-Strahlung schützen. Anders als beim UVB-Schutz, der mit einer einheitlichen Methode bestimmt und als Lichtschutzfaktor deklariert wird, gibt es jedoch zur Bestimmung des UVA-Schutzes bisher noch keine über den Australischen Standard hinausgehende Methode, die allgemein anerkannt ist.

Auf diese Problematik macht die Gesellschaft für Dermopharmazie in einer wissenschaftlichen Stellungnahme aufmerksam, die sie bei einer Pressekonferenz am 26. Januar 2006 in Hamburg vorstellte. „Es gilt heute als gesichert, dass neben der UVB- auch die UVA-Strahlung an der Entstehung von Hautumoren beteiligt ist“, betonte der Dermatologe Professor Dr. Jean Krutmann, Direktor des Instituts für Umweltmedizinische Forschung an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. „Außerdem wird durch UVA-Strahlung die Entwicklung verschiedener anderer lichtabhängiger Dermatosen gefördert und die Hautalterung beschleunigt“, ergänzte Professor Dr. Hans Christian Korting von der Klinik für Dermatologie und Allergologie der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Australischer Standard
nicht informativ genug


„Sonnenschutzmittel, die den Anspruch erheben, auch vor UVA-Strahlung zu schützen, sollten entsprechend geprüft und deklariert werden“, fordert Dr. Joachim Kresken, Vorsitzender der Gesellschaft für Dermopharmazie und Inhaber einer Apotheke in Viersen. Zur Zeit geschehe dies meist dadurch, dass angegeben wird, ob ein Produkt dem Australischen Standard entspricht. Dieser gilt als erfüllt, sobald das Produkt in einem bestimmten Labormodell die Durchlässigkeit der UVA-Strahlung um mindestens 90 Prozent reduziert.


An der von der GD in eigener Regie organisierten Pressekonferenz am 26. Januar 2006 in Hamburg nahmen 16 Journalisten von hochkarätigen Fach- und Publikumsmedien teil. Weitere 58 Redaktionen forderten die Presseunterlagen an.urden ihm eine Urkunde und ein Glaskunstwerk überreicht.

Oberhalb dieser Grenze ist jedoch keine weitere Differenzierung vorgesehen. Der UVASchutz verbleibt deshalb unabhängig von der Höhe des UVBSchutzes immer auf dem gleichen Niveau. „Bei Verwendung eines Sonnenschutzmittels mit hohem Lichtschutzfaktor gegenüber UVB kann so ohne Verletzung der Norm eine verhältnismäßig hohe UVA-Dosis auf die Haut einwirken, ohne dass der Anwender dies bemerkt“, erklärte Kresken.

Nach Auffassung der Gesellschaft für Dermopharmazie sind deshalb neben dem Australischen Standard noch weitere Methoden zur Charakterisierung des UVA-Schutzes wünschenswert, die präzisere Informationen liefern und eine Differenzierung zwischen verschiedenen Produkten ermöglichen. Wie die Gesellschaft feststellt, lässt sich dieser Wunsch zur Zeit jedoch noch nicht erfüllen. In den letzten Jahren sind zwar mehrere neue Methoden zur Bestimmung des UVASchutzes entwickelt worden, doch seien diese entweder experimentell zu aufwendig oder aber in ihrer Aussagefähigkeit noch nicht abgesichert.

Neue DIN-Methode
ist noch umstritten

Letzteres treffe zum Beispiel auch für die seit Februar 2005 in Deutschland gültige Methode nach DIN 67502 zu. Mit dieser Methode wird die so genannte UVA-Bilanz, das heißt das Verhältnis zwischen UVB- und UVA-Schutz eines Produktes, bestimmt. Kritisiert wird an diesem Verfahren, dass es die Dauer des Schutzeffektes nicht berücksichtigt und keinen biologischen Endpunkt verwendet, der für die langfristigen Hautschäden der UVA-Strahlung relevant ist. Auch gibt es bis heute keine Empfehlung, wie hoch der UVA-Bilanzwert eines Sonnenschutzmittels mindestens sein sollte, damit ihm ein ausreichender UVA-Schutz zugesprochen werden kann.


Professor Dr. Jean Krutmann (rechts) berichtete bei der Pressekonferenz über neue Erkenntnisse zu den photobiologischen Mechanismen der Hautschäden durch UVStrahlen. Der stellvertretende GD-Vorsitzende Prof. Dr. Hans Christian Korting (links) erläuterte an Hand der Klinik von UV-bedingten Hautschäden die Notwendigkeit eines konsequenten Lichtschutzes, bevor der GD-Vorsitzende Dr. Joachim Kresken (Mitte) die Stellungnahme der GD zur Prüfung und Deklaration des UVA-Schutzes von Sonnenschutzmitteln vorstellte.

Wegen dieser noch ungeklärten Fragen empfiehlt die Gesellschaft, das Verfahren vorerst noch nicht für Standardtestzwecke zu verwenden. Im Übrigen gelte es zu bedenken, dass der Verbraucher womöglich überfordert wäre, wenn zukünftig neben dem Lichtschutzfaktor gegenüber UVB zusätzlich noch ein mit welcher Methode auch immer ermittelter UVA-Schutzwert deklariert würde. Von daher sollte mittelfristig besser nach einem praxistauglichen Verfahren gesucht werden, das die Möglichkeit zur Deklaration eines Schutzfaktors bietet, der die Schutzleistung gegenüber UVA- und UVB-Strahlung in einem Wert zusammenfasst.

Die bei der Pressekonferenz am 26. Januar 2006 vorgestellte Stellungnahme der GD „UVA-Schutzleistung von Sonnenschutzmitteln“ steht unter der Internetanschrift www.gd-online.de zum Download zur Verfügung. Außerdem ist sie auf den Seiten 31 bis 33 in diesem Heft abgedruckt.


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