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  Ausgabe 1 (2011)

Dermatotherapie

Rezeptur schließt Lücke im Fertigarzneimittelangebot
Prednisolon-Saft nach NRF bietet sich für die Notfallbehandlung allergischer Reaktionen an

Bericht von Dr. Thomas Müller-Bohn, Süsel

Die magistrale Rezeptur ist weiterhin ein fester Bestandteil der dermatologischen Therapie. Sie ermöglicht Behandlungen mit fein abgestuften Dosierungen, den Einsatz altbewährter Grundlagen und die schnelle Umsetzung neuer Erkenntnisse. Ihren höchsten Stellenwert hat sie zweifellos dort, wo Lücken im Fertigarzneimittelsortiment existieren: So gibt es unter den Fertigarzneimitteln zum Beispiel keine oral anwendbare Lösung mit einem hochdosierten Glukokortikoid, wie sie für die Notfallbehandlung allergischer Reaktionen benötigt wird. Vom Pharmazeutischen Laboratorium des Neuen Rezeptur-Formulariums (NRF) wurde deshalb eine Rezeptur für einen 0,1- und einen 0,5-prozentigen Prednisolon-Saft entwickelt, die in einer Anwendungsbeobachtung an der Universitäts-Hautklinik Mainz erfolgreich getestet wurde.


Für die Notfallbehandlung allergischer Reaktionen wird ein hochdosiertes Glukokortikoid mit mindestens 100 Milligramm Prednisolonäquivalent gefordert, in der einschlägigen Leitlinie werden 250 bis 500 Milligramm empfohlen. Als Fertigarzneimittel ist jedoch nur eine oral anwendbare Lösung mit 93,5 Milligramm Prednisolon-äquivalent verfügbar.

Saft als Alternative zur
intravenösen Therapie


Wegen des Fehlens einer hochdosierten oral anwendbaren Glukokortikoid-Lösung wird in Krankenhäusern meist eine vergleichsweise aufwendige und teure intravenöse Kortisontherapie durchgeführt. Tabletten sind oft ungeeignet, weil Patienten mit geschwollenem Rachen diese nicht schlucken können.

Eine praktikable Alternative zur intravenösen Behandlung ist ein rezepturmäßig hergestellter 0,1- oder 0,5-prozentiger Prednisolon-Saft. Dazu existiert seit 2008 im NRF eine Monographie (NRF 34.1.). 100 Milliliter dieses Saftes enthalten die für eine Notfallbehandlung erforderlichen 100 beziehungsweise 500 Milligramm Prednisolon. Die Rezepturvorschrift wurde so gestaltet, dass der Saft nach der Herstellung mindestens ein Jahr lang haltbar bleibt.

Die Rezeptur wurde von Privatdozentin Dr. Petra Staubach in der Notfallambulanz der Universitäts-Hautklinik Mainz einer Anwendungsbeobachtung an 25 Patienten unterzogen. Beobachtet wurden der Rückgang von Urtikaria, Angioödem und Juckreiz, außerdem wurde die Verträglichkeit durch Arzt und Patient bewertet.


Privatdozentin Dr. Petra Staubach von der Universitäts-Hautklinik Mainz ist stellvertretende Leiterin der Fachgruppe Magistralrezepturen der Gesellschaft für Dermopharmazie.

Anwendungsbebachtung
verlief erfolgreich


Oft zeigte sich bereits bei einer Dosis von 100 Milligramm ein schneller Rückgang der Symptome, doch reichte diese Dosis in schweren Fällen nicht immer aus. Dann wurden mit einer Dosis von 250 Milligramm gute und schnelle Erfolge bei gleichzeitig guter Verträglichkeit erzielt. Insgesamt erwies sich der Saft als geeignet für die Notfallmedizin.

Staubach empfiehlt, dass Heuschnupfen-Patienten und andere Allergiker ein solchen Saft für Notfälle bereithalten sollten. Da zukünftig mit Verordnungen der Rezeptur zu rechnen ist, sollten öffentliche Apotheken sich auf die Herstellung vorbereiten.

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