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GD — Gesellschaft für Dermopharmazie e.V.

   
 

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  Ausgabe 2 (2002)

Dermopharmazie aktuell

3. Symposium „Gesundheitsökonomie in der Dermatologie“
Pharmakoökonomie, Lebensqualität und Qualitätsmanagement in Klinik und Praxis

Bericht von Thomas Müller-Bohn, Süsel

m Rahmen der 6. GD-Jahrestagung fand am 22. März 2002 das 3. Symposium „Gesundheitsökonomie in der Dermatologie“ statt. Diese von der Universitäts-Hautklinik Freiburg im zweijährigen Abstand organisierte Tagung wurde erstmals in das Programm einer GD-Jahrestagung integriert. Als Gemeinschaftsveranstaltung unterstrich sie den interdisziplinären Charakter der Jahrestagung und der GD. Das Programm reichte von der Konzeption pharmakoökonomischer Studien über Erfahrungen aus der Praxis bis zum tagespolitischen Geschehen im Gesundheitswesen.

Für die Universitäts-Hautklinik Freiburg bot der Veranstaltungsort Hamburg eine besondere Gelegenheit, ihren Direktor, Professor Dr. med. Erwin Schöpf, vor seiner Emeritierung auf sehr persönliche Weise zu ehren. Die wissenschaftliche Laufbahn des ehemaligen Präsidenten der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) hatte in Hamburg begonnen. An der Freiburger Hautklinik hatte Schöpf den Anstoß für gesundheitsökonomische Arbeiten gegeben. Diesewurden insbesondere von Privatdozent Dr. med. Matthias Augustin umgesetzt, der auch das Symposium leitete.


Professor Dr. Oliver Schöffski sprach über die allgemeine Bedeutung der Gesundheitsökonomie.


Ökonomische Orientierung:
Wege und Irrwege
Warum wächst die Bedeutung der Gesundheitsökonomie? Für den Gesundheitsökonomen Professor Dr. Oliver Schöffski, Nürnberg, liegt dies an der Diskrepanz zwischen den beachtlichen medizinischen Möglichkeiten und der Knappheit der Finanzen im Gesundheitswesen. Im Gegensatz zur Medizin, die Patienten heilen kann, sei das Knappheitsproblem niemals prinzipiell zu lösen. Auch gäbe es keine wissenschaftlich fundierte Entscheidung, wie viel Geld in das Gesundheitswesen fließen soll. Beitragsstabilität sei ein rein politisch motiviertes Postulat. Es steige deshalb die Bedeutung pharmakoökonomischer Studien, die den Nutzen neuer Therapien mit den zusätzlichen Kosten vergleichen.

Gesetzliche Neuregelungen wie die Diagnose orientierten Fallpauschalen (DRG‘s) und die Positivliste sind dagegen aus der Sicht von Privatdozent Dr. med. Matthias Augustin problematisch. Die drohenden Erlöseinbrüche durch die DRG‘s würden zu Umstrukturierungen im Krankenhaus führen und die Patientenversorgung verändern. In der Vorschlagsliste zur Positivliste sind zahlreiche Dermatika ausgeschlossen worden, die nach Augustins Einschätzung ökonomisch sinnvoll sind und dermatologisch notwendige Wirkstoffe oder Wirkstoffkombinationen enthalten.




Lebensqualität als Zielgröße
pharmakoökonomischer Studien
Zur Konzeption pharmakoökonomischer Studien merkte Augustin an, dass auch die Lebensqualität häufig eine wichtige Zielgröße sei. Er verwies auf die DDG-Leitlinien zur Erfassung der Lebensqualität in der Dermatologie und gab bekannt, dass dieses Thema auch in der von ihm geleiteten Fachgruppe Dermatotherapie der GD behandelt wird. Zur Zeit beschäftige sich die Fachgruppe mit der Erfassung der Lebensqualität bei Psoriasis.

Wichtige Erkenntnisse für die Dermatologie liefert auch die Epidemiologie, wie Professor Dr. med. Thomas Diepgen, Heidelberg, erläuterte. Sie unterstütze insbesondere die Prävention, die ethisch und ökonomisch einer späteren Therapie zumeist überlegen sei. Dr. med. Claus Kori-Lindner, München, berichtete über die Vielfalt der internationalen Empfehlungen für pharmakoökonomische Studien und machte deutlich, dass die Aussagen zur Methodik der Studien zum Teil deutlich voneinander abweichen oder sich sogar widersprechen.

Probleme in Klinik
und Praxis
Die zahlreichen Kurzvorträge des Symposiums beschäftigten sich insbesondere mit Erfahrungen aus der Praxis sowie mit aktuellen gesundheitspolitischen Entwicklungen. So schlug Professor Dr. med. Wolfgang Vanscheidt, Freiburg, vor, dermatologische Praxen stärker an klinischen Studien zu beteiligen. Dies verbessere die Möglichkeiten, Patienten mit eher milden dermatologischen Erkrankungen zu rekrutieren, die üblicherweise nicht stationär behandelt werden.

Ruth Weber, Freiburg, errechnete, dass die dermatologischen Kliniken mit Einführung der DRG‘s bei Dermatosen wie Psoriasis und atopischer Dermatitis einen Rückgang der Erlöse von über 50 Prozent zu erwarten haben. Professor Dr. med. Eckhard-Wilhelm Breitbart, Buxtehude, zeigte sich optimistisch, dass die zu erwartenden Erlösrückgänge möglicherweise über eine Ausweitung der ambulanten dermatologischen Rehabilitation aufzufangen sind. Für eine effiziente Rehabilitation müsse der Patient jedoch durch ein interdisziplinäres Team nicht nur dermatologisch, sondern auch psychologisch, pädagogisch und ökotrophologisch betreut werden.


Privatdozent Dr. med. Matthias Augustin war wissenschaftlicher Leiter des Symposiums.

Der Generalsekretär des Berufsverbands der Deutschen Dermatologen (BVDD), Dr. Michael Reusch, Hamburg, beklagte den immer weiter sinkenden Fallwert in der Dermatologie. Dieser sei in den meisten Bundesländern inzwischen nicht einmal mehr halb so hoch wie ein Hausarztfall. Damit bestehe langfristig keine Grundlage mehr für eine qualifizierte Behandlung und erst recht nicht für Investitionen in die Praxis.

Kritik an Leitlinien und
Aut-idem-Regelung

Schwierigkeiten bereite den niedergelassenen Dermatologen auch die praktische Umsetzung medizinischer Leitlinien, wie Dr. med. Klaus Strömer, Mönchengladbach, deutlich machte. In der Theorie sollen Leitlinien die Versorgung der Patienten und das Qualitätsmanagement verbessern, doch tatsächlich seien unter den über 1000 in Deutschland existierenden Leitlinien oder Entwürfen zahlreiche zu finden, die selbst erhebliche Qualitätsmängel aufwiesen und/oder keine Angaben zu Kosten-Nutzen-Relationen enthielten.


Dr. med. Michael Reusch beklagte den immer weiter sinkenden Fallwert in der Dermatologie.


Kritisiert wurde von den Symposiumsteilnehmern auch die vom Gesetzgeber verabschiedete Aut-idem-Regelung. Unter den anwesenden Dermatologen, Apothekern und Vertretern der pharmazeutischen Industrie bestand Einigkeit darin, dass wirkstoffidentische topische Dermatika ohne Nachweis der Bioäquivalenz nicht austauschbar seien und deshalb von der Aut-idem-Regelung ausgeschlossen werden müssten.




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