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  Ausgabe 1 (2006)

Dermopharmazie aktuell
Berufsbedingte Hauterkrankungen

Rasches Eingreifen des Dermatologen kann Arbeitsplatzverlust verhindern


Schnelle Hilfe ist doppelte Hilfe: Mit einem verbesserten Meldeverfahren und einem rascheren Einleiten von präventiven und therapeutischen Maßnahmen soll verhindert werden, dass Beschäftigte mit beruflich bedingten Hauterkrankungen ihren Arbeitsplatz verlieren. So sieht es das so genannte optimierte Hautarztverfahren vor, das gemeinsam von der Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie (ABD) und dem Hauptverband der Berufsgenossenschaften entwickelt und nach Abschluss einer Pilotphase in Norddeutschland zum 1. Oktober 2005 bundesweit eingeführt wurde.

Hauterkrankungen sind die häufigsten berufsbedingten Erkrankungen – fast 20.000 neue Verdachtsfälle werden den Berufsgenossenschaften jährlich gemeldet. „Hautleiden sind jedoch nicht nur bei den Fallzahlen negativer Spitzenreiter, sondern verursachen unter allen berufsbedingten Erkrankungen auch die höchsten Kosten“, erklärte Professor Dr. Swen Malte John von der Universität Osnabrück bei einer Pressekonferenz der ABD im Januar 2006 in Hamburg.

Die volkswirtschaftlichen Gesamtausgaben durch Arbeitsunfähigkeit und Produktivitätsausfall belaufen sich nach Angaben Johns auf 1,8 Milliarden Euro pro Jahr. „Nicht selten zwingen beruflich erworbene Ekzeme oder Allergien zur Arbeitsplatzaufgabe oder führen zur Kündigung durch den Arbeitgeber“, so John. Umschulungen seien teuer – etwa 100.000 Euro Personal- und Sachkosten pro Maßnahme – und verfehlten angesichts der aktuellen Arbeitsmarktlage häufig ihr Ziel.

Frühzeitige Intervention
ist notwendig

Diese Fakten und die Tatsache, dass Berufsdermatosen durch rechtzeitige Präventionsmaßnahmen häufig vermeidbar seien, erforderten ein wirksames Verfahren zur Frühintervention durch den Dermatologen. Er solle die jeweilige berufsbedingte Hauterkrankung nicht nur dokumentieren, sondern so früh wie möglich auch mit der Einleitung präventiver und therapeutischer Maßnahmen beginnen.

Ist der berufliche Zusammenhang zur Erkrankung eindeutig, können sämtliche Maßnahmen zu Lasten des jeweiligen Unfallversicherungsträgers abgerechnet werden. er höhere Zeitaufwandzum Ausfüllen des Hautarztberichts (Formular F 6050) und die damit einhergehende Beratung des Betroffenen wird jetzt mit 50 statt wie früher mit 29 Euro honoriert. Die Erstattung eines Berichts über den Behandlungsverlauf (Formular F 6052) wird zusätzlich mit 25 Euro vergütet.

Darüber hinaus können die zur Abklärung der Diagnose notwendigen Untersuchungen gesondert nach der UV-GOÄ abgerechnet werden. Da der Patient einen Anspruch darauf hat, dass präventiv und therapeutisch „alle geeigneten Mittel“ eingesetzt werden, können ihm auf BG-Rezept auch Hautschutzmittel und nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel verordnet werden. Außerdem hat der Patient weder Praxisnoch Rezeptgebühren zu entrichten.

Umfangreiche Informationen zur Prävention berufsbedingter Hauterkrankungen bietet der 8. Internationale Hautschutztag, der am 16. und 17. Mai 2006 in Krefeld als Gemeinschaftsveranstaltung der dortigen Dermatologischen Klinik und der Firma Stockhausen GmbH stattfindet. Nähere Informationen dazu finden sich im Internet unter www.internationaler-hautschutztag.de.

Pilotstudie zeigt
Patientenzufriedenheit

Der neue Hautarztbericht erwies sich in einer in Norddeutschland durchgeführten Pilotstudie als sehr praxistauglich. Die Informationsqualität sei statistisch eindeutig besser gewesen als die der früheren Fragebögen, so das Fazit von Untersuchungsleiter John.

Von den an der Studie beteiligten Patienten bewerteten über 75 Prozent die Behandlung durch den Hautarzt positiv, über 70 Prozent stuften die vom Dermatologen empfohlenen Hautschutzmaßnahmen als hilfreich ein. „Diese Ergebnisse machen deutlich, dass die gemeinsamen Anstrengungen der Unfallversicherungsträger und der Hautärzte von den Betroffenen gewürdigt werden“, bilanzierte John. jk

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