![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Organ
der
|
GD Gesellschaft für Dermopharmazie e.V. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Mitteilungen der GD Pressekampagne der GD zum Sonnenschutz UVA-Schutz von Sonnenschutzmitteln – ein Buch mit sieben Siegeln? Übermäßige Sonneneinstrahlung führt bekanntlich nicht nur zu Sonnenbrand, sondern kann auch langfristige Hautschäden verursachen. Verantwortlich dafür ist neben der kurzwelligen ultravioletten Strahlung (UVB) auch der langwellige UV-Anteil des Sonnenlichts (UVA). Sonnenschutzmittel mit breitem Schutzanspruch sollten deshalb nicht nur vor UVB-, sondern auch vor UVA-Strahlung schützen. Anders als beim UVB-Schutz, der mit einer einheitlichen Methode bestimmt und als Lichtschutzfaktor deklariert wird, gibt es jedoch zur Bestimmung des UVA-Schutzes bisher noch keine über den Australischen Standard hinausgehende Methode, die allgemein anerkannt ist. Auf diese Problematik macht die Gesellschaft für Dermopharmazie in einer
wissenschaftlichen Stellungnahme aufmerksam, die sie bei einer Pressekonferenz
am 26. Januar 2006 in Hamburg vorstellte. „Es gilt heute als gesichert,
dass neben der UVB- auch die UVA-Strahlung an der Entstehung von Hautumoren
beteiligt ist“, betonte der Dermatologe Professor Dr. Jean Krutmann, Direktor
des Instituts für Umweltmedizinische Forschung an der Heinrich-Heine-Universität
Düsseldorf. „Außerdem wird durch UVA-Strahlung die Entwicklung verschiedener
anderer lichtabhängiger Dermatosen gefördert und die Hautalterung beschleunigt“,
ergänzte Professor Dr. Hans Christian Korting von der Klinik für Dermatologie
und Allergologie der Ludwig-Maximilians-Universität München. nicht informativ genug „Sonnenschutzmittel, die den Anspruch erheben, auch vor UVA-Strahlung zu schützen, sollten entsprechend geprüft und deklariert werden“, fordert Dr. Joachim Kresken, Vorsitzender der Gesellschaft für Dermopharmazie und Inhaber einer Apotheke in Viersen. Zur Zeit geschehe dies meist dadurch, dass angegeben wird, ob ein Produkt dem Australischen Standard entspricht. Dieser gilt als erfüllt, sobald das Produkt in einem bestimmten Labormodell die Durchlässigkeit der UVA-Strahlung um mindestens 90 Prozent reduziert.
Oberhalb dieser Grenze ist jedoch keine weitere Differenzierung vorgesehen. Der UVASchutz verbleibt deshalb unabhängig von der Höhe des UVBSchutzes immer auf dem gleichen Niveau. „Bei Verwendung eines Sonnenschutzmittels mit hohem Lichtschutzfaktor gegenüber UVB kann so ohne Verletzung der Norm eine verhältnismäßig hohe UVA-Dosis auf die Haut einwirken, ohne dass der Anwender dies bemerkt“, erklärte Kresken. Nach Auffassung der Gesellschaft für Dermopharmazie sind deshalb neben dem Australischen Standard noch weitere Methoden zur Charakterisierung des UVA-Schutzes wünschenswert, die präzisere Informationen liefern und eine Differenzierung zwischen verschiedenen Produkten ermöglichen. Wie die Gesellschaft feststellt, lässt sich dieser Wunsch zur Zeit jedoch noch nicht erfüllen. In den letzten Jahren sind zwar mehrere neue Methoden zur Bestimmung des UVASchutzes entwickelt worden, doch seien diese entweder experimentell zu aufwendig oder aber in ihrer Aussagefähigkeit noch nicht abgesichert. Neue DIN-Methodeist noch umstritten Letzteres treffe zum Beispiel auch für die seit Februar 2005 in Deutschland gültige Methode nach DIN 67502 zu. Mit dieser Methode wird die so genannte UVA-Bilanz, das heißt das Verhältnis zwischen UVB- und UVA-Schutz eines Produktes, bestimmt. Kritisiert wird an diesem Verfahren, dass es die Dauer des Schutzeffektes nicht berücksichtigt und keinen biologischen Endpunkt verwendet, der für die langfristigen Hautschäden der UVA-Strahlung relevant ist. Auch gibt es bis heute keine Empfehlung, wie hoch der UVA-Bilanzwert eines Sonnenschutzmittels mindestens sein sollte, damit ihm ein ausreichender UVA-Schutz zugesprochen werden kann.
Wegen dieser noch ungeklärten Fragen empfiehlt die Gesellschaft, das Verfahren vorerst noch nicht für Standardtestzwecke zu verwenden. Im Übrigen gelte es zu bedenken, dass der Verbraucher womöglich überfordert wäre, wenn zukünftig neben dem Lichtschutzfaktor gegenüber UVB zusätzlich noch ein mit welcher Methode auch immer ermittelter UVA-Schutzwert deklariert würde. Von daher sollte mittelfristig besser nach einem praxistauglichen Verfahren gesucht werden, das die Möglichkeit zur Deklaration eines Schutzfaktors bietet, der die Schutzleistung gegenüber UVA- und UVB-Strahlung in einem Wert zusammenfasst.
nach oben |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
März 2006 | ![]() |
Copyright © 2000 - 2017 ID-Institute for Dermopharmacy GmbH. Kontakt: webmaster@gd-online.de |