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Organ
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GD Gesellschaft für Dermopharmazie e.V. |
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Mitteilungen der GD Dermokosmetika gegen Hautalterung Neue Leitlinie der GD will bei Anti-Aging-Kosmetika mehr Transparenz schaffen Die unüberschaubar breite Palette an kosmetischen Mitteln gegen Hautalterung erschwert es in zunehmendem Maße, seriöse von weniger seriösen Angeboten zu unterscheiden. Im Sinne einer evidenzbasierten Dermokosmetik hat es sich die Fachgruppe Dermokosmetik der GD Gesellschaft für Dermopharmazie deshalb zur Aufgabe gemacht, Mindestanforderungen zur Qualität von Anti-Aging-Kosmetika zu formulieren und die in diesen Kosmetika eingesetzten Wirkstoffe einer kritischen wissenschaftlichen Bewertung zu unterziehen. Umgesetzt wurde das Vorhaben der Fachgruppe jetzt in einer neuen Leitlinie der GD, die unter dem Titel „Dermokosmetika gegen Hautalterung“ anlässlich der 14. GD-Jahrestagung vom 22. bis 24. März 2010 in Berlin vorgestellt wurde. Diese inzwischen vierte Leitlinie der GD zu einem dermokosmetischen Thema ist bei Medien, Fachöffentlichkeit und Verbrauchern auf großes Interesse gestoßen. „Anlass für die kritische Auseinandersetzung mit Anti-Aging-Kosmetika war die Fülle der entsprechend ausgelobten Produkte, die oftmals einer wissenschaftlichen Grundlage entbehren“, erklärte die Fachgruppenleiterin Dr. Tatjana Pavicic, die an der Klinik für Dermatologie und Allergologie der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Bereich der ästhetischen Dermatologie verantwortlich ist. Dr. Pavicic oblag zusammen mit den beiden Apothekerinnen Christine Contini, Freiburg/Breisgau, und Petra Liekfeld, Saarbrücken, die Federführung bei der Erarbeitung der Leitlinie. Redaktionell unterstützt wurden die Autorinnen von der Medizinjournalistin Andrea Schäffer. Einteilung der Wirkstoffe nach wissenschaftlichen Kriterien Um bei den in Anti-Aging-Kosmetika eingesetzten Wirkstoffen mehr Transparenz zu schaffen, haben die Autorinnen mit Hilfe einer Datenbankrecherche (PubMed) die einschlägige Fachliteratur gesichtet und die Wirkstoffe anhand der gefundenen Veröffentlichungen in drei verschiedene Kategorien eingeteilt (siehe Kasten). Diese erstmalig vorgenommene Kategorisierung sei als Meilenstein in der Qualitätssicherung von Kosmetika gegen Hautalterung zu werten, so Dr. Pavicic. Die erste Kategorie umfasst Wirkstoffe, deren Wirksamkeit in vivo an menschlicher Haut nachgewiesen wurde. Innerhalb dieser Kategorie wurde eine weitere Unterteilung vorgenommen, je nachdem, ob der Wirksamkeitsnachweis in placebokon-trollierten Doppelblindstudien oder in sonstigen mit objektivierbaren Methoden durchgeführten Studien erbracht wurde. Placebokontrollierte Wirksamkeitsnachweise liegen für Vitamin A, verschiedene Vitamin A-Derivate, Vitamin C, Alpha-Liponsäure und ein bestimmtes Polypeptid vor. Ebenfalls erfolgreich in vivo, aber nicht in placebokontrollierten Doppelblindstudien geprüft wurden Vitamin E und Derivate, Niacinamid (Vitamin B3), 2-Dimethylaminoethanol (DMAE), verschiedene Phytohormone und ein bestimmtes Hyaluronsäurefragment. Der zweiten Kategorie wurden diejenigen Wirkstoffe zugewiesen, für die lediglich in Zellkulturen Stoffwechseleffekte aufgezeigt wurden. Dazu gehören Coenzym Q10 (Ubiquinon) und die breitgefächerte Klasse der pflanzlichen Polyphenole. Die dritte Kategorie schließlich umfasst ausgelobte Wirkstoffe, für die in der wissenschaftlichen Literatur keine Wirksamkeitsnachweise vorliegen. Dabei handelt es sich vielfach um patentgeschützte firmenspezifische Stoffe oder Stoffgemische, meist basierend auf Vorbildern aus der Natur.
Auch das Trägersystem beeinflusst die Wirksamkeit Wie die Leitlinie betont, ist für die abschließende Bewertung der gelisteten Wirkstoffe stets auch der Einfluss des verwendeten Trägersystems mit zu berücksichtigen. Die Auslobung einer „verjüngenden“, „Anti-Falten“- oder straffenden Wirkung erfordert deshalb für jedes einzelne Produkt einen individuellen Wirksamkeitsnachweis, der nicht aus Untersuchungen mit vergleichbaren Formulierungen abgeleitet werden kann. Um aussagefähige Befunde zu erhalten, sollten für die Prüfung der Wirksamkeit möglichst objektive biophysikalische Methoden eingesetzt werden. Mit solchen Methoden können zum Beispiel Parameter wie Hautrauhigkeit, Hautelastizität, Feuchtigkeitsgehalt der Haut und Hautdicke standardisiert erfasst werden. Auch eine standardisierte Vorher-Nachher-Fotografie sei zur Beurteilung des Gesamterscheinungsbilds empfehlenswert. Kosmetische Mittel gegen Hautalterung sollten nicht nur wirksam, sondern auch sicher sein. Um Hautreizungen auszuschließen, gilt es, die Hautverträglichkeit mittels geeigneter Tests an möglichst hohen Probandenzahlen zu prüfen. Eine sorgfältige Rohstoffauswahl – insbesondere der Verzicht auf bekannte Kontaktallergene – trägt ebenfalls zur Produktsicherheit bei. Auch sollte – zumindest in Gesichtspflegepräparaten – auf Inhaltsstoffe verzichtet werden, die als komedogen bekannt sind. Empfehlungen für Fachkreise und Verbraucher Mit ihren Empfehlungen wendet sich die Leitlinie in erster Linie an Fachkreise, die mit der Entwicklung, Herstellung, Prüfung und Vermarktung von Anti-Aging-Kosmetika befasst sind oder zu ihrer Anwendung beraten, wie etwa Ärzte und Apotheker. Interessierten Verbrauchern soll die Leitlinie als Orientierungshilfe bei der Auswahl wissenschaftlich abgesicherter Produkte dienen. Ein eigenes Kapitel gibt Interessierten zudem einen Einblick in die Vorgänge und Ausprägungen der Hautalterung. Der Marktentwicklung und dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand entsprechend, will die Fachgruppe die Leitlinie regelmäßig aktualisieren. Die nächste Aktualisierung ist spätestens für März 2013 vorgesehen. schäff/jk
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Juli 2010 | ![]() |
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