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GD Gesellschaft für Dermopharmazie e.V. |
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Firmenporträt Lamellare Systeme und Vieles mehr Die Firma KOKO bietet ein breites Spektrum an innovativen dermalen Zubereitungen an Interview von Dr. Joachim Kresken, Viersen Die Firma KOKO Kosmetikvertrieb GmbH & Co. KG hat sich auf die Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von innovativen dermalen Zubereitungen spezialisiert. Dazu gehören Liposomen, Nanodispersionen, lamellare Systeme, wasserfreie Systeme und neue Pulvertechnologien. Eine besondere Expertise besitzt das Unternehmen für Formulierungen auf der Basis von nativem und/oder hydriertem Phosphatidylcholin. Zum Kerngeschäft gehören die unter dem Markennamen dermaviduals® angebotenen Produkte. Dabei handelt es sich um ein modulares System von lamellaren Basiscremes und Wirkstoffkonzentraten, die sich individuell auf verschiedene Hautzustände einstellen lassen, sowie eine Vielzahl von Fertigprodukten. Über das Vermarktungskonzept dieser Produkte und die rechtlichen Rahmenbedingungen bei deren Einsatz in der Apothekenrezeptur sprach DermoTopics mit Dr. Hans Lautenschläger, dem geschäftsführenden Gesellschafter der Firma KOKO. DermoTopics: Herr Dr. Lautenschläger, wer sind die Hauptabnehmer Ihrer dermaviduals®-Produkte? Dr. Lautenschläger: Wir liefern die Produkte vorwiegend an Kosmetikinstitute sowie an Hautarztpraxen und Apotheken mit assoziiertem Kosmetikinstitut.
DermoTopics: Warum verkaufen Sie die Produkte nicht auch an den klassischen Handel? Dr. Lautenschläger: Insbesondere die Produkte unseres modularen Systems sind in erster Linie für individuelle kosmetische Behandlungen konzipiert. Das heißt, das im Zuge einer kosmetischen Behandlung zur Anwendung kommende Produkt wird in vielen Fällen erst unmittelbar vor der Anwendung aus einer Basisformulierung und einem Wirkstoffkonzentrat frisch hergestellt. Diese Aufgabe kann nur von geschultem Personal übernommen werden, der Endverbraucher wäre damit überfordert. DermoTopics: Dürfen Ihre Kunden die von Ihnen gelieferten Produkte auch zu eigenen Kosmetika weiterverarbeiten? Dr. Lautenschläger: Dies ist zulässig, wenn dabei bestimmte von unserer Firma vorgegebene Bedingungen eingehalten werden. So dürfen die KOKO-Warenzeichen dermaviduals® und DMS® nicht für eigene Rezepturen und für eigene Etiketten verwendet werden. Auch Produktaussagen und Bilder, die eine Verbindung zu KOKO-Produkten herstellen, sind nicht erlaubt. DermoTopics: Unterliegen weiterverarbeitete Produkte nicht auch der Kosmetikverordnung? Dr. Lautenschläger: Wenn ein weiterverarbeitetes Produkt in Verkehr gebracht werden soll, unterliegt es in jedem Fall der Kosmetikverordnung. Dann muss unter anderem eine Sicherheitsbewertung und eine detaillierte Dokumentation aller Einsatzstoffe erstellt werden. Zudem muss das Produkt mit einer speziellen Software beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit angemeldet werden. Auch müssen Wirksamkeitsnachweise zu Werbeaussagen vorgelegt werden, die nicht aus der Natur der Rezeptur hervorgehen. DermoTopics: Welche Vorschriften gelten denn bei einer Weiterverarbeitung Ihrer Produkte im Rahmen der Apothekenrezeptur? Dr. Lautenschläger: Wenn, wie in einem Kosmetikinstitut, ein Wirkstoffkonzentrat in eine Basisformulierung zur individuellen Verwendung als Kosmetikum eingearbeitet wird, gelten keine speziellen Vorschriften, da beide Ausgangsstoffe als Kosmetika in Verkehr sind. Wird dagegen ein Arzneistoff in eine Basisformulierung eingearbeitet, wird die Rezeptur zu einem Arzneimittel und unterliegt dann den Vorschriften der Apothekenbetriebsordnung. DermoTopics: Ist der letztgenannte Fall nicht kritisch, weil es für die Basisformulierungen Ihrer Firma keine Arzneibuchmonographien gibt? Dr. Lautenschläger: Die Basisformulierungen unserer Firma schließen eine therapeutische Lücke, da klassische Rezepturgrundlagen für viele Menschen mit speziellen Hautproblemen nicht geeignet sind. Von daher kann ich nicht nachvollziehen, dass das Schließen dieser therapeutischen Lücke aus rein formalen Gründen nicht möglich sein soll. Zudem liefern wir unsere Grundlagen stets mit einem aussagefähigen Analysenzertifikat, so wie es die Apothekenbetriebsordnung für die Dokumentation fordert.
DermoTopics: Gibt es auch eine Methode, mit der in der Apotheke eine Identitätsprüfung Ihrer Basisformulierungen vorgenommen werden kann? Dr. Lautenschläger: Für die von der Apothekenbetriebsordnung geforderte Identitätsprüfung haben wir eine dünnschichtchromatografische Methode entwickelt, die ohne großen Aufwand von jeder Apotheke durchgeführt werden kann. DermoTopics: Ihre Produkte haben alle keine Pharmazentralnummern. Können sie trotzdem von jeder Apotheke bezogen werden? Dr. Lautenschläger: Wir beliefern jede Apotheke, selbst wenn nur Kleinstmengen bestellt werden. Bestellungen und Lieferungen sind derzeit jedoch nur direkt möglich und nicht über den pharmazeutischen Großhandel.
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Dezember 2012 | ![]() |
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