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GD — Gesellschaft für Dermopharmazie e.V.

   
 

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  Ausgabe 1 (2013)

Dermokosmetik
Labeling von Kosmetika in Deutschland und Europa
Bei einem GD-Symposium wurde das Pro und Kontra von Prüf- und Qualitätssiegeln diskutiert

Bericht von Katharina Icke, Düsseldorf, und Dr. Joachim Kresken, Viersen

Sowohl in Deutschland als auch in Europa gibt es eine Vielzahl von Prüf- und Qualitätssiegeln für Kosmetika. Die Siegel sollen auf besondere Eigenschaften der Produkte hinweisen und dem Verbraucher die Orientierung bei der Kaufentscheidung erleichtern. Bei einem Symposium der GD Gesellschaft für Dermopharmazie am 22. November 2012 in Berlin wurden einige in Deutschland und Europa gebräuchliche Prüf- und Qualitätssiegel für kosmetische Produkte vorgestellt und diskutiert. Dabei wurde von Experten aus verschiedenen Fachgebieten aufgezeigt, welche Aussagekraft solche Siegel haben und was bei deren Vergabe und Verwendung zu beachten ist. Zudem wurde in einer Podiumsdiskussion die Frage erörtert, ob die GD ein eigenes Qualitätssiegel etablieren sollte, mit dem bescheinigt wird, dass die für ein Produkt proklamierte Wirksamkeit wissenschaftlich gesichert ist und den in Leitlinien definierten Anforderungen entspricht.


Prüf- und Qualitätssiegel sollen Verbraucher über spezielle gesundheitliche, soziale oder ökologische Produkteigenschaften informieren. Die meisten existierenden Siegel sind nicht auf kosmetische Produkte beschränkt, sondern werden auch für andere Produkte vergeben. Eine Übersicht und Beschreibung der gebräuchlichsten Siegel findet sich unter der Website www.label-online.de.

Die Vergabe von Siegeln erfolgt
im Rahmen einer Zertifizierung


Die Vergabe von Prüf- und Qualitätssiegeln an kosmetische Produkte erfolgt üblicherweise im Rahmen einer Zertifizierung. Die Zertifizierung ist das Ergebnis eines Verfahrens, bei dem ein unparteilicher Dritter, eine Zertifizierungsstelle, die Einhaltung bestimmter Anforderungen überprüft und bei Vorliegen bestätigt. Als Zertifizierungsstelle agiert zum Beispiel die Firma SGS Institut Fresenius GmbH, für die Dr. Sheida Hönlinger im Rahmen des Symposiums eine Übersicht zum Labeling von Kosmetika in Deutschland und Europa gab. Dabei wurde deutlich, dass für die Siegelvergabe an kosmetische Produkte überprüfbare Qualitätsansprüche eingehalten werden müssen.

Die Zertifizierungsstelle muss über eine umfassende fachliche Expertise verfügen und Glaubwürdigkeit bei Verbrauchern und Behörden genießen. Dies erfordert unter anderem Kenntnisse über die national und international geltenden Normen sowie über die eingesetzten Rohstoffe, die Produktionsprozesse, die Analytik und die Wirksamkeitsprüfung.

Auditorium_2013
Bei dem gut besuchten Symposium der GD am 22. November 2012 in Berlin wurde ausführlich über das Pro und Kontra von Prüf- und Qualitätssiegeln für Kosmetika diskutiert.

Weit verbreitet sind Siegel zu
ökologischen Produktmerkmalen


Relativ weit verbreitet sind Siegel, mit denen Kosmetika die Einhaltung bestimmter ökologischer Kriterien bescheinigt wird. Dazu gehören zum Beispiel das EU-Ecolabel, das Prüfsiegel des Bundesverbands der Industrie- und Handelsunternehmen für Arzneimittel, Reformwaren, Nahrungsergänzungsmittel und Körperpflegemittel (BDIH) sowie das von einem internationalen Industrieverband vergebene NaTrue-Label.

Das BDIH- und das NaTrue-Label garantieren, dass ein Produkt ausschließlich natürliche Inhaltsstoffe enthält und unter Beachtung umweltfreundlicher Praktiken hergestellt wird. Zudem dürfen keine synthetischen Duft- und Farbstoffe, keine Paraffine, keine Silikonderivate und keine genetisch modifizierten Stoffe enthalten sein. Auch eine Bestrahlung von Rohstoffen oder Endprodukten ist nicht erlaubt.

Das EU-Ecolabel wird an Produkte vergeben, die ins Abwasser gelangen, aber die Umwelt nicht schädigen. Es kann unter anderem für Hautreinigungs- und Haarwaschmittel beantragt werden. Die Vergabe erfolgt in Deutschland durch das Umweltbundesamt, während die Antragsbearbeitung von der RAL gGmbH vorgenommen wird.

Hoenlinger_2013Dr. Sheida Hönlinger, Taunusstein, gab aus der Sicht einer zertifizierenden Organisation eine Übersicht über das Labeling von Kosmetika in Deutschland und Europa.

Dermatologische Qualitätssiegel
sind kritisch zu beurteilen


Neben Prüf- und Qualitätssiegeln zu ökologischen und sozialen Produktmerkmalen, wie fehlenden Tierversuchen, gibt es auch eine Fülle von Siegeln, mit denen bestimmte dermatologische Eigenschaften bescheinigt werden. Einen relativ hohen Bekanntheitsgrad haben die bei dem Symposium in Berlin vorgestellten Siegel des Deutschen Allergie- und Asthmabundes (DAAB) sowie der Europäischen Stiftung für Allergieforschung (ECARF).

Beide Siegel werden für allergikerfreundliche Produkte vergeben. Die Vergabe des DAAB-Siegels basiert auf einer an Hand eines Kriterienkatalogs vorgenommen Bewertung der Inhaltsstoffe sowie auf praktischen Erfahrungen der Betroffenen. Diese kaum objektivierbaren Kriterien sind ebenso kritisch zu beurteilen wie das Fehlen einer Zertifizierung.

Etwas mehr Transparenz bietet das ECARF-Siegel. Die Vergabekriterien orientieren sich hier an Ergebnissen der allergologischen Forschung. Voraussetzung für die Siegelvergabe ist, dass der Hersteller eine quantitative Risikobewertung, eine klinische Anwendungstestung an Probanden mit zu Ekzemen neigender Haut sowie ein effektives Überwachungs- und Beschwerdemanagement belegen kann.

Darüber hinaus sind zahlreiche Qualitätssiegel zur Hautverträglichkeit von Kosmetika gebräuchlich. Diese Siegel wurden bei dem Symposium von Dr. Wolfgang Matthies, Düsseldorf, dargestellt und kritisch bewertet. Nachzulesen sind die Ausführungen von Dr. Matthies in einem Autorenbeitrag, der in der Online-Fassung dieser Ausgabe von DermoTopics veröffentlicht wurde.

Matthies_2013Dr. Wolfgang Matthies, Düsseldorf, unterzog die im Markt befindlichen Qualitätssiegel zur Hautverträglichkeit von Kosmetika einer kritischen Bewertung. Seine Ausführungen sind in einem Autorenbeitrag nachzulesen, der in der Online-Fassung dieser Ausgabe von DermoTopics veröffentlicht wurde.

Die GD wird kein eigenes
Siegel für Kosmetika einführen


Im Rahmen des Symposiums fand auch eine Podiumsdiskussion zu der Frage statt, ob die GD ein Qualitätssiegel für Kosmetika etablieren sollte, deren Wirksamkeit wissenschaftlich gesichert ist. Hintergrund dieses Gedankens waren die Bemühungen der GD um eine evidenzbasierte Kosmetologie.

Nachdem die GD in mehreren Leitlinien die Anforderungen an die Prüfung und Dokumentation der Wirksamkeit kosmetischer Mittel beschrieben hat, häuften sich in letzter Zeit Anfragen von Medienvertretern, Fachleuten und Verbrauchern, welche im Markt befindlichen Produkte diese Anforderungen erfüllen. Dies hätte gegebenenfalls durch ein Siegel bescheinigt werden können.

Auf der Grundlage der Gedanken, die bei der Podiumsdiskussion ausgetauscht wurden, hat der Vorstand der GD jedoch beschlossen, auf die Einführung eines Siegels zu verzichten. Statt dessen soll die bisherige Politik der Veröffentlichung von Bewertungen kosmetischer Mittel verstärkt fortgesetzt werden. Zudem hält sich die GD die Möglichkeit der Erstellung von Gutachten offen.

Weitere Informationen

Über den rechtlichen Hintergrund für die Vergabe und Verwendung von Prüf- und Qualitätssiegeln für Kosmetika wird in der nächsten Ausgabe von DermoTopics informiert. Zusammenfassungen von allen bei dem Symposium am 22. November 2012 präsentierten Vorträgen wurden unter der Website www.gd-online.de archiviert.


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