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GD — Gesellschaft für Dermopharmazie e.V.

   
 

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Titelbild_1_14   Ausgabe 1 (2014)

Dermokosmetik
Stellungnahme der GD schafft Klarheit
Nanopartikel in Sonnenschutzmitteln und Dermokosmetika sind sicher

Bericht von Dr. Joachim Kresken, Viersen

Die Perspektiven und Risiken von Nanopartikeln beim Einsatz in dermalen Produkten werden gegenwärtig intensiv diskutiert. Die Diskussion um die Sicherheit dieser Partikel wird jedoch nicht immer sachgerecht geführt. Dies hat die Fachgruppe Dermatopharmakologie und -toxikologie der GD Gesellschaft für Dermopharmazie zum Anlass genommen, den aktuellen Erkenntnisstand zur Sicherheit von Nanopartikeln bei topischer Applikation in Form einer wissenschaftlichen Stellungnahme zu beschreiben. Danach gelten Partikel mit Durchmessern von mehr als 40 Nanometern, wie sie in Sonnenschutzmitteln und anderen Dermokosmetika eingesetzt werden, sowohl bei Anwendung auf gesunder Haut als auch unter den Bedingungen einer geschädigten Hautbarriere als unbedenklich. Ob dies auch für kleinere Nanopartikel gilt, bedarf dagegen noch intensiver Forschungsarbeiten.


Die Stellungnahme wurde von Privatdozentin Dr. Martina Meinke, der Leiterin der GD-Fachgruppe Dermatopharmakologie und -toxikologie, bei einer Pressekonferenz im Rahmen der 18. GD-Jahrestagung vom 7. bis 9. April 2014 in Berlin vorgestellt und unter der Website www.gd-online.de veröffentlicht.

Ans der Erarbeitung des Papiers waren folgende Experten beteiligt:
    Professor Dr. Cornelia Keck, Pirmasens
    Professor Dr. Dr.-Ing. Jürgen Lademann, Berlin
    Privatdozentin Dr. Martina Meinke, Berlin
    Professor Dr. Ulrich Schäfer, Saarbrücken
    Professor Dr. Monika Schäfer-Korting, Berlin

Nanopartikel unterscheiden
sich in Größe und Struktur


Nach allgemein anerkannter Definition weisen Nanopartikel eine Größe von kleiner oder gleich 100 Nanometern auf. Sowohl im kosmetischen als auch im medizinischen Bereich kommen zurzeit Nanopartikel mit einer annähernd kugelförmigen Struktur zum Einsatz, die über ihren Durchmesser beschrieben werden können. Doch auch nicht kugelförmige Gebilde, wie Nanotubes oder Nanoröhren, fallen unter die Bezeichnung Nanopartikel.

Bei strenger Auslegung der obigen Definition gehören auch Liposomen und Nanosomen zu den Nanopartikeln. Sie werden seit mehr als 15 Jahren im Bereich der Kosmetik und der Medizin für topische Anwendungen eingesetzt, oftmals um licht- oder luftempfindliche Wirkstoffe zu schützen oder deren Penetration in die Haut zu fördern.

Wiederholt wurde gezeigt, dass die Hautpenetration von liposomal verkapselten Wirkstoffen ähnlich ist wie beim Einsatz in herkömmlichen Formulierungen, zum Beispiel Lösungen oder Emulsionen. Gewisse Liposomen können jedoch die Lipidschichten der Hautbarriere beeinflussen und eine Barrierestörung verursachen. Dadurch ist es möglich, dass inkorporierte Substanzen tiefer und/oder in größerem Umfang in die Haut eindringen.

Die Sicherheit der Partikel
ist differenziert zu bewerten


Bei der Sicherheitsbewertung von Nanopartikeln muss berücksichtigt werden, dass es sich hierbei um unterschiedliche chemische Substanzen handelt. Zudem muss geprüft werden, ob die spezielle Struktur der Partikel die Penetration und die Wirkungen dieser Substanzen verändert. Schließlich ist unter Berücksichtigung einer Aufnahme in die Haut eine toxikologische Bewertung vorzunehmen.

Bislang gibt es keine Hinweise dafür, dass die dermale Anwendung von Nanopartikeln mit Durchmessern von mehr als 40 Nanometern, wie sie in Sonnenschutzmitteln und anderen Dermokosmetika eingesetzt werden, ein Risiko darstellt. Dies gilt sowohl für die Anwendung auf gesunder Haut als auch unter den Bedingungen einer geschädigten Hautbarriere.

Dagegen bedarf die Frage, ob Nanopartikel mit geringeren Durchmessern und feste Nanopartikel (Solid Nanoparticles) die menschliche Hautbarriere, vor allem bei Vorliegen von Schädigungen wie Wunden oder bestimmten Hautkrankheiten, durchdringen und möglicherweise ein Risiko darstellen, noch intensiver Forschungsarbeiten.

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