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Organ
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GD Gesellschaft für Dermopharmazie e.V. |
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Dermokosmetik Prävention von berufsbedingten Hauterkrankungen Der berufliche Hautschutz steht vor großen Herausforderungen Bericht von Dr. Joachim Kresken, Viersen Trotz jahrelanger Bemühungen um eine wirksame Prävention stehen berufsbedingte Hauterkrankungen in Deutschland weiterhin an erster Stelle aller gemeldeten Berufskrankheiten. In über 90 Prozent der Fälle handelt es sich dabei um Handekzeme. Die dagegen entwickelten Hautschutzprogramme scheinen wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge zwar wirksam zu sein, werden von den Beschäftigten bislang jedoch nur unzureichend angenommen. Wie dies geändert werden könnte, wurde beim 10. Krefelder Hautschutztag am 5. und 6. Mai 2015 ausgiebig diskutiert. Ein weiteres Schwerpunktthema der Tagung war die neue Berufskrankheit „Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung“, die mit der Novellierung der Berufskrankheiten-Verordnung zum 1. Januar 2015 als BK 5103 in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen wurde. Dadurch gewann der berufliche Hautschutz auch im Zusammenhang mit der Prävention von Hautkrebs enorm an Bedeutung. Veranstalter des 10. Krefelder Hautschutztages war die im Jahr 2014 neu gegründete Deb-STOKO Europe GmbH, die jetzt das Hautschutzprogramm der früheren Krefelder Firma Stockhausen vermarktet. Die neue Firmenkonstellation engagiert sich weltweit für Hautschutz und Händehygiene am Arbeitsplatz. Die wissenschaftliche Leitung des 10. Krefelder Hautschutztages lag in den Händen von Professor Dr. Sawko W. Wassilew, dem ehemaligen Direktor der Hautklinik am Klinikum Krefeld. Er zeigte sich erfreut darüber, dass die Tradition des Krefelder Hautschutztages nach einigen Jahren Pause fortgesetzt werden konnte.
Zum beruflichen Hautschutz Es war kein Zufall, dass der Hautschutztag am 5. Mai 2015 begann. Denn das war der Welthändehygienetag, der Fachpersonal und Verbraucher auf die Wichtigkeit der Händehygiene aufmerksam machen wollte. Der Hautschutztag wurde deshalb mit einem Vortrag von Dr. Christiane Reichardt, Institut für Hygiene und Umweltmedizin, Charité Universitätsmedizin Berlin, zum Thema „Händehygiene in Zeiten multiresistenter Erreger“ eröffnet. Die Referentin betonte die Bedeutung der Händehygiene als Bestandteil der täglichen Gesundheitspflege. Die regelmäßige Benutzung und die richtige Anwendung von geeigneten Hautreinigungs- und Händedesinfektionsmitteln seien entscheidende Maßnahmen in der Prävention von Infektionskrankheiten. Zur Verbesserung der Händehygiene und Vermeidung von nosokomialen Infektionen hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Kampagne „Clean Care is Safer Care“ entwickelt, die bereits von 114 Ländern umgesetzt wird. In Deutschland startete im Jahr 2008 die Kampagne „Aktion saubere Hände“. Sie soll dazu beitragen, das Hygieneverhalten in Gesundheitsberufen zu verbessern. An der Kampagne nahmen bis Mai 2015 bereits knapp zweitausend stationäre und ambulante medizinische Einrichtungen teil. Die durchgeführten Aktionen reichten von Fortbildungen für medizinisches Personal bis hin zu gezielten Installationen von Spendersystemen für Händedesinfektionsmittel. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen erhalten die teilnehmenden Einrichtungen ein Zertifikat, wenn die Compliance der Mitarbeiter entsprechend ist. Einzelne Bereiche, so Reichardt, hätten eine Händedesinfektions-Compliance von 80 Prozent und darüber erreicht. Eine 100-prozentige Compliance sei jedoch kaum erreichbar, da die Mitarbeiter sich, je nach Aufgabe, in einer Schicht bis zu hundertmal die Hände desinfizieren müssten. Die Hautschutz-Compliance Compliance-Raten von 80 Prozent und mehr wären auch bei der Prophylaxe von beruflich bedingten Handekzemen wünschenswert, werden derzeit aber in kaum einem Betrieb erreicht. Wie Dr. Wolfgang Röcher von Deb-STOKO Europe erklärte, seien bei den Beschäftigten das Bewusstsein für den beruflichen Hautschutz und die Bereitschaft, sich gegen Handekzeme zu schützen, noch nicht ausreichend entwickelt. Die Arbeitnehmer müssten davon überzeugt werden, dass der Schutz der Hände wichtig ist. Dies gelinge durch Schulungen und Kontrolle der Umsetzung. Zudem müsse der Hautschutz in den Betrieben optimal organisiert werden. Da weite Wege die Compliance hemmten, sei es zum Beispiel wichtig, dass die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Hautschutz- und Hautpflegeprodukte im Waschraum nahe am Waschbecken in Spendern angeboten werden. Neue Erkenntnisse zur Nutzung von Hautschutzmaßnahmen erwartet Röcher von einer klinischen Langzeitstudie, die seit Anfang 2015 unter der Leitung des Dermatologen Professor Dr. Thomas Rustemeyer, Amsterdam, durchgeführt wird. Ziel der von Deb-STOKO geförderten Studie ist es, die Standards und Interventionen herauszufinden, mit denen sich die bestmöglichen Erfolge erzielen lassen. Beleuchtet wird die Situation in Krankenhäusern und Industriebetrieben. In den beteiligten Einrichtungen werden spezielle Spendersysteme installiert, mit denen der Verbrauch von Hautschutz- und Hautpflegemitteln überwacht und ermittelt werden kann, ob die pro Anwender verbrauchte Produktmenge und die Anzahl der Anwendungen den Vorgaben entsprechen. Handlungsbedarf besteht auch Mit der Aufnahme der BK 5103 in die Liste der Berufskrankheiten hat auch der berufliche UV-Schutz an Bedeutung gewonnen. Die wissenschaftliche Begründung für die neue Berufskrankheit lieferte ein von Professor Dr. Thomas L. Diepgen, Heidelberg, und Mitarbeitern veröffentlichter systematischer Review mit Metaanalyse. Danach ist langjähriges Arbeiten im Freien mit einem signifikant erhöhten Risiko für hellen Hautkrebs assoziiert.
Von den hellen Hautkrebsarten sind bislang jedoch nur das Plattenepithelkarzinom (Spinaliom) und multiple aktinische Keratosen als Berufskrankheit anerkannt, nicht aber das Basalzellkarzinom (Basaliom). Aktinische Keratosen sind als multipel anzusehen, wenn sie einzeln mit einer Zahl von mehr als fünf pro Jahr oder konfluierend in einer Fläche auftreten, die größer als vier Quadratzentimeter ist (Feldkanzerisierung). Für die Anerkennung als Berufserkrankung muss die Diagnose zweifelsfrei gesichert sein, eine Lokalisation der Hautveränderungen an beruflich exponierten Körperstellen vorliegen und eine ausreichend intensive berufliche UV-Exposition gegeben sein. Letzteres ist anzunehmen, wenn durch die berufliche Tätigkeit eine um mindestens 40 Prozent erhöhte UV-Belastung vorliegt. Vorgaben für die Auswahl von Nach Angaben von Professor Diepgen arbeiten in Deutschland etwa 2,5 bis drei Millionen Menschen regelmäßig im Freien. Für sie gebe es bislang kaum Prävention, obwohl vorbeugende Maßnahmen zwingend erforderlich seien. Es müssten insbesondere das Sonnenschutzverhalten der Beschäftigten verbessert und deren Bereitschaft, Lichtschutzmittel anzuwenden, erhöht werden. Konkrete Empfehlungen für die Auswahl von Lichtschutzmitteln im beruflichen Bereich liegen derzeit noch nicht vor. Da das Ausmaß der Schutzwirkung gegen hellen Hautkrebs mit der Höhe des Lichtschutzfaktors (LSF) gegenüber UVB-Strahlung korreliert, sollten möglichst Produkte mit einem LSF von 50 oder 50+ verwendet werden, empfahl der Lichtschutzexperte Professor Dr. Christian Surber, Basel. Sie würden bei adäquater Auftragsmenge mindestens 98 Prozent der auf die Haut treffenden Photonen herausfiltern. Bislang gibt es jedoch noch kein Produkt im Markt, für das in klinischen Studien eine Schutzwirkung gegen berufsbedingten Hautkrebs nachgewiesen wurde. Dies dürfte sowohl mit den hohen Kosten solcher Studien als auch damit zusammenhängen, dass die meisten Lichtschutzmittel als Kosmetika vermarktet werden, für die eine Schutzwirkung gegen Hautkrebs nach derzeitiger Rechtsauffassung nicht ausgelobt werden darf. |
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Dezember 2015 | Copyright © 2000 - 2017 ID-Institute for Dermopharmacy GmbH. Kontakt: webmaster@gd-online.de |