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Organ
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GD Gesellschaft für Dermopharmazie e.V. |
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Buchbesprechung Andreas Reinhardt KosmetikVO – Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel. Kommentar Verlag C.H. Beck oHG, München, 2014. 550 Seiten. In Leinen. 109,00 Euro. ![]() Seit dem 11. Juli 2013 gilt europaweit die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (EU-Kosmetikverordnung), mit der das Kosmetikrecht in den Mitgliedsstaaten einheitlich geregelt wird und die vormals bestehenden nationalen Regelungen verdrängt wurden. Ziel der Neuregelung war es, den europäischen Binnenmarkt zu harmonisieren und gleichzeitig ein hohes Gesundheitsschutzniveau zu gewährleisten. Im Unterschied zur ursprünglich aus dem Jahr 1976 stammenden Kosmetikrichtlinie stellt die KosmetikVO ein vollwertiges und umfassendes „Kosmetikgesetz“ dar. Darin werden alle wesentlichen Bereiche des Kosmetikrechts wie Begriffsbestimmungen, Sicherheit, Verantwortung, Produktinformationsdatei, Notifizierung, Stofflisten, Tierversuche, Kennzeichnung, Werbung, Marktüberwachung, Kosmetovigilanz, Risikomanagement, Zusammenarbeit der Verwaltungen und Durchführungsmaßnahmen erfasst und abschließend geregelt. Das von Rechtsanwalt Dr. Andreas Reinhart, München, unter Mitarbeit von Rechtsanwalt Dr. Andreas Natterer, Wien, und Rechtsanwältin Dr. Levke Voß, München, verfasste Werk ist der erste in deutscher Sprache erschienene Kommentar zur EU-Kosmetikverordnung. Das Werk stellt die inhaltlichen Neuerungen der Verordnung vor und macht mit der speziellen europäischen Rechtssystematik vertraut. Zudem wird die Rechtsprechung, die auf die Verordnung anwendbar ist, umfassend ausgewertet. Dass Dr. Reinhart als Mitglied der GD Gesellschaft für Dermopharmazie ein ausgesprochener Experte auf dem Gebiet des Kosmetikrechts ist, hat er schon mehrfach als Referent auf Veranstaltungen der GD unter Beweis gestellt. Seine hohe Expertise auf diesem komplexen Rechtsgebiet findet in dem vorliegenden Werk ihren Niederschlag. Darin wird jeder der insgesamt 40 Artikel der EU-Kosmetikverordnung umfangreich und fundiert kommentiert. Ergänzt wird das Werk durch einen Anhang mit weiteren Rechtsvorschriften, die ebenfalls im Zusammenhang mit kosmetischen Mitteln von Bedeutung sind. Nach Angaben des Verlags wurde das Werk für Unternehmen der Kosmetikindustrie in Deutschland und Österreich, für Rechtsanwälte und andere Berater von Instituten und Laboren sowie für Behörden und Gerichte geschrieben. Dagegen sind Hautärzte und Apotheker, die sich mit der Entwicklung, Herstellung und/oder Vermarktung von Kosmetika befassen, als Zielgruppen nicht erwähnt, obwohl das Buch auch ihnen als wertvolle Hilfe bei juristischen Fragestellungen dienen kann. Insgesamt ist das Werk sehr gelungen. Zu kritisieren ist lediglich die relativ kleine, ermüdend wirkende Schrift. Womöglich kann dieses Problem bei einer eventuellen Neuauflage durch ein anderes Format gelöst werden. Dr. J. Kresken, Viersen nach oben |
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Dezember 2015 | ![]() |
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