Suchen | Feedback | Inhalt | English
 
 
Organ der
 

GD — Gesellschaft für Dermopharmazie e.V.

   
 

Home
Ausgabe:
1/2016
1/2015
1/2014
1/2013
1/2012
2/2011
1/2011
1/2010
1/2009
1/2008
2/2007
1/2007
2/2006
1/2006
2/2005
1/2005
2/2004
1/2004
2/2003
1/2003
2/2002
1/2002
4/2001
3/2001
2/2001
1/2001
1/2000
 
 
 
Weitere Links:
 
 
Gesellschaft für
Dermopharmazie
 
 
 
 
 

 

 

Ausgabe März 2001

Magistralrezepturen
Hautärzte und Apotheker im Gespräch
Rezepturprobleme gemeinsam lösen

Ende 1998 wurden bei einer von der Gesellschaft für Dermopharmazie organisierten interdisziplinären Konsensuskonferenz Leitlinien mit Grundsätzen zur Verschreibung, Herstellung und Abgabe dermatologischer Rezepturen verabschiedet. Das erarbeitete Grundsatzpapier wurde in mehreren Fachzeitschriften und auf der GD-Homepage (www.gd-online.de) publiziert. Die Kammern und Berufsverbände von Ärzten und Apothekern werden hierin dazu aufgerufen, durch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen die praktische Umsetzung der verabschiedeten Grundsätze an der Basis voranzutreiben. Ein Schritt in diese Richtung war eine vierteilige Fortbildungsveranstaltung für Hautärzte und Apotheker, die im letzten Jahr in Ratingen stattfand und in Abstimmung mit der GD gemeinsam vom Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) und dem Apothekerverband Nordrhein organisiert wurde.
Den Auftakt der Veranstaltungsreihe unter Vorsitz von Dr. med. Klaus Strömer, Mönchengladbach (für den BVDD), und Dr. Wolfgang Boventer, Krefeld (für den Apothekerverband Nordrhein), bildeten Plenarvorträge von Professor Dr. med. Max Gloor, Direktor der Hautklinik am Städtischen Klinikum Karlsruhe, und Apotheker Dr. Joachim Kresken, Viersen, dem Vorsitzenden der GD. Während Kresken die in dem Konsensuspapier beschriebenen Grundsätze zur Verschreibung, Herstellung und Abgabe dermatologischer Rezepturen vorstellte, erläuterte Gloor die Bedeutung der Magistralrezeptur für den Dermatologen. Seine positive Einstellung zur Rezeptur, die für ihn ein Qualitätsmerkmal des Hautarztes ist, äußerte Gloor auch in einem Interview, das bereits im Oktober letzten Jahres sowohl in der Druck- als auch in der Online-Ausgabe von DermoTopics veröffentlicht wurde.


Die GD-Mitglieder Dr. med. Klaus Strömer (links), Hautarzt aus Mönchengladbach, und Dr. Wolfgang Boventer, Apotheker aus Krefeld, waren die Initiatoren und Vorsitzenden der interdisziplinären Fortbildungsreihe, die mit insgesamt zehn Fortbildungspunkten zertifiziert wurde.


Magistralrezeptur: Quo vadis?
Wie Gloor äußerte sich auch Kresken in seiner Funktion als Apotheker grundsätzlich positiv zur qualitätsgesicherten magistralen Rezeptur. Das hohe Rezepturaufkommen - nach Angaben der pharmazeutischen Industrie sind derzeit über 50 Prozent aller hautärztlichen Verordnungen Rezepturen - hält er jedoch für übertrieben und für therapeutisch nicht gerechtfertigt. Auf die Frage, inwieweit die Wirksamkeit von Magistralrezepturen durch kontrollierte klinische Studien gesichert sei, erklärte Kresken, dass bislang nur sehr wenige solcher Studien durchgeführt worden seien. Bemühungen der GD, weitere Studien zu initiieren, seien bislang an den Kosten gescheitert. ”Im Sinne einer evidenzbasierten Medizin wird auch die Magistralrezeptur auf Sicht nicht ohne Wirksamkeitsnachweise aus kontrollierten klinischen Studien auskommen", gab Kresken zu bedenken. Er appellierte an Hautärzte und Apotheker, sich bei ihren Berufsorganisationen für die Durchführung und Finanzierung solcher Studien einzusetzen, da der Erhalt der Rezeptur schließlich auch aus berufspolitischen Gründen wichtig sei. ”Nicht nur die Dermatologen, sondern auch wir Apotheker brauchen die Rezeptur. Sie ist ein wichtiges Argument für die öffentliche Apotheke und gegen den Versandhandel von Arzneimitteln", gab Kresken seinen Kollegen mit auf den Weg.


Die weiteren Themen der Veranstaltungsreihe wurden in Workshops behandelt, an denen jeweils rund 20 Hautärzte und 20 Apotheker teilnahmen. Im ersten Workshop wurden von GD-Vorstandsmitglied Dr. Holger Reimann, Eschborn, dem Leiter des pharmazeutischen Laboratoriums des Neuen Rezeptur-Formulariums (NRF), dermatologische Problemrezepturen und Rezepturprobleme mit Lösungsansätzen an konkreten Beispielen vorgestellt. Hierzu konnten die teilnehmenden Dermatologen vor der Veranstaltung eigene Rezepturen einreichen, die dann von Reimann hinsichtlich ihrer galenischen Kompatibilität bewertet wurden. Im Mittelpunkt des zweiten Workshops standen praktische übungen, bei denen Dr. Wolfgang Boventer, Apothekerin Michaela Tünnermann und andere pharmazeutische Mitarbeiterinnen die heute in einer modernen öffentlichen Apotheke realisierbare pharmazeutische Qualität dermatologischer Rezepturen demonstrierten. Außerdem wurden in diesem Workshop zeitgemäße Verpackungsmaterialien für Rezepturarzneimittel vorgestellt.

Im abschließenden dritten Workshop ging es hauptsächlich um Fragen zur Wirtschaftlichkeit der Magistralrezeptur. Hierzu waren mit Dr. Robert Fuhrmans, Euskirchen, ein niedergelassener Dermatologe und mit Ulrich Schwier, Essen, ein in Taxfragen versierter Apotheker als Referenten eingeladen. Für Fuhrmans ist die Magistralrezeptur ein Instrument, mit dem die Dermatologen ihre therapeutische Kompetenz unter Beweis stellten und eine Abgrenzung zur hausärztlichen ”Externatherapie von der Stange" schüfen. Ein weiteres Argument für die Magistralrezeptur sei die nach seiner Erfahrung im Vergleich zu Fertigarzneimitteln höhere Patientencompliance. Positiv wirke sich auch die meist nur kurze Haltbarkeit der Rezeptur aus, die eine konsequente und regelmäßige Anwendung fördere. Die Argumentation einiger Pharmafirmen, dass durch Verordnung preiswerter Rezepturen das Budget der Dermatologen weiter ”abschmelze" und deshalb bei gleicher Indikation teureren Fertigarzneimitteln der Vorzug gegeben werden sollte, sei für ihn nicht nachvollziehbar.

Sparen auf Kosten
der Apotheke?
Apotheker Ulrich Schwier setzte sich in seinem Referat mit den Kosten und der Preisberechnung der Rezeptur auseinander. Dabei beleuchtete er sowohl die Situation des verschreibenden Arztes als auch die der herstellenden Apotheke. Insgesamt würden in den deutschen Apotheken rund 25 Millionen Rezepturen pro Jahr hergestellt und damit im Durchschnitt etwa 1,5 Prozent des Gesamtumsatzes einer Apotheke erzielt. Innerhalb der Apothekerschaft werde jedoch seit Jahren eine kontroverse Diskussion über den wirtschaftlichen Sinn der rezepturmäßigen Herstellung von Arzneimitteln geführt. Die Kritiker trügen vor allem das Fehlen einer leistungsgerechten Vergütung beziehungsweise die Diskrepanz zwischen Arbeitsaufwand und Arbeitspreis als Argument gegen die Rezeptur vor. Selbst von ”Ausbeutung auf hohem Niveau" sei in diesem Zusammenhang schon die Rede gewesen.


Apotheker Ulrich Schwier, Taxexperte aus Essen, setzte sich mit den Kosten der Rezeptur auseinander.


Dieser Kritik sei durch die im Jahre 1998 erfolgte Erhöhung der Rezepturzuschläge in Ansätzen Rechnung getragen worden. Der derzeitige Rezepturzuschlag von sechs Mark für die Herstellung von Salben, Pasten, Suspensionen und Emulsionen bis zu einer Grundmenge von 200 Gramm sei aber in der Regel immer noch nicht kostendeckend. Günstiger sei die Situation bei den in der Rezeptur eingesetzten Stoffen und der Verpackung, wo die Apotheke Festzuschläge von 90 Prozent auf die jeweiligen, zwischen den Spitzenorganisationen der Apotheker und der Krankenkassen vereinbarten Einkaufspreise erheben dürfe. Die vereinbarten und als verbindlich geltenden Einkaufspreise seien in der ”Hilfstaxe für Apotheken" nachzuschlagen. Aus der Addition des Rezepturzuschlages und der nach dieser Vorgabe errechneten Preise für Stoffe und Verpackung ergebe sich der Netto-Preis der Rezeptur, auf den dann noch die Umsatzsteuer aufzuschlagen sei.

Trotz dieser eindeutigen Taxiervorgaben könne es gelegentlich vorkommen, dass Apotheken für die gleiche Rezeptur unterschiedliche Abgabepreise berechneten. Dies sei zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Stoff in der Rezeptur vorkomme, der nicht in der Hilfstaxe aufgeführt sei und für dessen Preisberechnung deshalb der tatsächliche, unter Umständen von Apotheke zu Apotheke abweichende Einkaufspreis zugrunde gelegt werden müsse. Unterschiedliche Abgabepreise könnten sich auch bei der Verarbeitung von Fertigarzneimitteln oder Rezepturgrundlagen mit Markennamen ergeben - insbesondere dann, wenn sie in verschiedenen Packungsgrößen im Handel seien: Komme die gleiche Rezeptur in einer Apotheke häufiger vor, so werde nur der verbrauchte Anteil einer wirtschaftlichen Großpackung berechnet, während bei einmaliger oder nur gelegentlicher Herstellung der Gesamtpreis einer Originalpackung in die Berechnung einfließe.


Abschließend zeigte Schwier an praktischen Beispielen, dass standardisierte Rezepturen aus Vorschriftensammlungen wie dem NRF, insbesondere bei Verordnung größerer Mengen, oft preiswerter sind als vergleichbare Fertigarzneimittel. Bei häufigem Vorkommen und gleichzeitig günstigem Einkauf der Grundstoffe könne die Herstellung solcher Rezepturen auch für die einzelne Apotheke wirtschaftlich interessant sein. Im Falle von unwirtschaftlichen Rezepturen, so Schwier, sollten Hautarzt und Apotheker gemeinsam nach therapeutisch gleichwertigen, aber preisgünstigeren Alternativen suchen. (ghw/jk)

nach oben

März 2001 Copyright © 2000 - 2017 ID-Institute for Dermopharmacy GmbH. Kontakt: webmaster@gd-online.de