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GD — Gesellschaft für Dermopharmazie e.V.

   
 

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  Ausgabe 1 (2003)

Mitteilungen der GD
Begriffsdefinition der Gesellschaft für Dermopharmazie
Was heißt „emulgatorfrei“?

Die Hersteller kosmetischer Mittel sind ständig auf der Suche nach speziellen Auslobungen für ihre Produkte. Geworben wird zum Beispiel mit Begriffen wie „dermatologisch getestet“, „hypoallergen“, „nicht komedogen“ und „konservierungsmittelfrei“. Bei Hautpflege- und Sonnenschutzmitteln wird außerdem sehr häufig die Auslobung „emulgatorfrei“ verwendet. Für diesen interpretationsfähigen Begriff hat die Fachgruppe Dermokosmetik der Gesellschaft für Dermopharmazie erstmalig eine Definition vorgelegt (siehe Kasten).

Nach dieser im interdisziplinären Konsens zwischen Pharmazeuten, Dermatologen und anderen Fachleuten verabschiedeten Definition kann eine Formulierung als „emulgatorfrei“ bezeichnet werden, wenn sie statt mit Emulgatoren im engeren Sinne mit grenzflächenaktiven Makromolekülen (Molmasse von über 5000) stabilisiert ist.

Die vorgelegte Definition soll den Herstellern und beratenden Fachkreisen als Orientierungshilfe dienen. Wert legt die Fachgruppe auf die Feststellung, dass die Auslobung „emulgatorfrei“ keine direkten Rückschlüsse auf die Hautverträglichkeit zulässt. Der Verzicht auf Emulgatoren kann zwar die Irritationswirk-ung eines Produktes abschwächen, ersetzt aber nicht die Notwendigkeit zur Durchführung von Hautverträglichkeitsprüfungen.

Definition des Begriffs „emulgatorfrei“

Emulgatoren sind Hilfsstoffe, die zur Stabilisierung von dispersen Systemen – vorwiegend Emulsionen – zugesetzt werden. Es sind grenzflächenaktive Stoffe, die die Geschwindigkeit der Aggregation und/oder Koaleszens in Emulsionen reduzieren. Emulgatoren im engeren Sinne sind amphiphile Substanzen, die in höherer Konzentration Mizellen und/oder andere flüssigkristalline Aggregate bilden können.

Emulgatorfreie Kosmetik ist frei von Emulgatoren im engeren Sinne. Werden zur Stabilisierung des dispersen Zustands grenzflächenaktive Makromoleküle (Molmasse > 5000) zugesetzt, so kann die Formulierung dennoch als „emulgatorfrei“ bezeichnet werden.

Der Begriff „emulgatorfrei“ impliziert nicht ohne weiteren Nachweis eine bessere Verträglichkeit.



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