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Organ
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GD Gesellschaft für Dermopharmazie e.V. |
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Mitteilungen der GD Begriffsdefinition der Gesellschaft für Dermopharmazie Was heißt emulgatorfrei? Die Hersteller kosmetischer Mittel sind ständig auf der Suche nach speziellen Auslobungen für ihre Produkte. Geworben wird zum Beispiel mit Begriffen wie dermatologisch getestet, hypoallergen, nicht komedogen und konservierungsmittelfrei. Bei Hautpflege- und Sonnenschutzmitteln wird außerdem sehr häufig die Auslobung emulgatorfrei verwendet. Für diesen interpretationsfähigen Begriff hat die Fachgruppe Dermokosmetik der Gesellschaft für Dermopharmazie erstmalig eine Definition vorgelegt (siehe Kasten). Nach dieser im interdisziplinären Konsens zwischen Pharmazeuten, Dermatologen und anderen Fachleuten verabschiedeten Definition kann eine Formulierung als „emulgatorfrei“ bezeichnet werden, wenn sie statt mit Emulgatoren im engeren Sinne mit grenzflächenaktiven Makromolekülen (Molmasse von über 5000) stabilisiert ist. Die vorgelegte Definition soll den Herstellern und beratenden Fachkreisen als Orientierungshilfe dienen. Wert legt die Fachgruppe auf die Feststellung, dass die Auslobung „emulgatorfrei“ keine direkten Rückschlüsse auf die Hautverträglichkeit zulässt. Der Verzicht auf Emulgatoren kann zwar die Irritationswirk-ung eines Produktes abschwächen, ersetzt aber nicht die Notwendigkeit zur Durchführung von Hautverträglichkeitsprüfungen.
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Mai 2003 | ![]() |
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