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GD — Gesellschaft für Dermopharmazie e.V.

   
 

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titel_small   Ausgabe 1 (2012)

Dermokosmetik

Wirksamkeit von Dermokosmetika gegen Hautalterung
Neufassung der GD-Leitlinie beschreibt den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand

Bericht von Dr. Joachim Kresken, Viersen, und Dr. Thomas Müller-Bohn, Süsel

Das Angebot an kosmetischen Mitteln, die gegen die Zeichen der Hautalterung wirken sollen, ist in den letzten Jahren unüberschaubar groß geworden. Um mehr Transparenz bei diesen Produkten zu schaffen, hat die Fachgruppe Dermokosmetik der GD Gesellschaft für Dermopharmazie die Leitlinie „Dermokosmetika gegen Hautalterung“ erarbeitet, die in erster Fassung im März 2010 veröffentlicht wurde. Die Leitlinie unterzieht die in Anti-Aging-Kosmetika eingesetzten Wirkstoffe einer kritischen Bewertung und teilt die Substanzen je nach Qualität des erbrachten Wirksamkeitsnachweises in verschiedene Kategorien ein. Dieses bei kosmetischen Wirkstoffen vorher noch nie erfolgte Vorgehen gilt als Meilenstein auf dem Weg zu einer evidenzbasierten Dermokosmetik. Da seit März 2010 zahlreiche weitere Studien zur Wirksamkeit von Anti-Aging-Kosmetika erschienen sind, wurde die Leitlinie schon zwei Jahre nach Veröffentlichung der ersten Fassung aktualisiert.


Vorgestellt wurde die Neufassung der Leitlinie im Rahmen der 16. GD-Jahrestagung vom 1. bis 3. März 2012 in Berlin. „Der Anlass, die Leitlinie bereits nach zwei Jahren zu aktualisieren, waren die enormen Fortschritte, die es seitdem bei der Wirksamkeitsprüfung von Anti-Aging-Kosmetika gegeben hat“, erklärte Dr. Tatjana Pavicic, die Leiterin der GD-Fachgruppe Dermokosmetik.

pavicic
Die Dermatologin Dr. Tatjana Pavicic, München, stellte im Rahmen der 16. GD-Jahrestagung im März 2012 in Berlin eine aktualisierte Fassung der GD-Leitlinie „Dermokosmetika gegen Hautalterung“ vor. Erarbeitet wurde die Leitlinie von der GD-Fachgruppe Dermokosmetik.

Die Dermatologin ist Autorin der Leitlinie, zusammen mit Apothekerin Petra Liekfeld, Saarbrücken, und dem GD-Vorsitzenden, Apotheker Dr. Joachim Kresken, Viersen. Zudem hat sie in ihrer Funktion als Verantwortliche für den Bereich der ästhetischen Dermatologie an der Klinik für Dermatologie und Allergologie der Ludwig-Maximilians-Universität München an mehreren Studien zum Wirksamkeitsnachweis von Anti-Aging-Kosmetika mitgewirkt.

Wirkstoffe werden nach
Datenlage kategorisiert


Im Sinne einer evidenzbasierten Dermokosmetik, so Dr. Pavicic, sollte die Wirksamkeit von in Anti-Aging-Kosmetika eingesetzten Wirkstoffen durch aussagefähige Studien belegt werden. Um bezüglich dieser Anforderung Transparenz zu schaffen, habe die Leitlinie die Wirkstoffe je nach Qualität des erbrachten Wirksamkeitsnachweises in verschiedene Kategorien eingeteilt. Grundlage dafür waren Recherchen in der Datenbank PubMed unter Eingabe relevanter Suchbegriffe.

In Kategorie 1 der Leitlinie sind diejenigen Wirkstoffe gelistet, deren Wirksamkeit in vivo an menschlicher Haut nachgewiesen wurde. Innerhalb dieser Kategorie gibt es eine weitere Unterteilung, je nachdem, ob der Wirksamkeitsnachweis in placebokontrollierten Doppelblindstudien (Kategorie 1a) oder in sonstigen mit objektivierbaren Methoden durchgeführten Studien erbracht wurde (Kategorie 1b).

In Kategorie 2 finden sich diejenigen Wirkstoffe, deren Wirksamkeit nicht in vivo, sondern lediglich in vitro, meist an Zellkulturen, belegt wurde. Alle ausgelobten Wirkstoffe, für die in der wissenschaftlichen Literatur keine Wirksamkeitsnachweise vorliegen, wurden Kategorie 3 zugeordnet. Dabei handelt es sich größtenteils um patentgeschützte firmenspezifische Stoffe oder Stoffgemische, die in der Leitlinie nicht näher besprochen werden.

In Kategorie 1a waren in der ersten Fassung der Leitlinie die Wirkstoffe Vitamin A, verschiedene Vitamin A-Derivate, Vitamin C, Alpha-Liponsäure und das an Palmitinsäure gebundene Pentapeptid Lysin-Threonin-Threonin-Lysin-Serin (pal-KTTKS; INCI-Bezeichnung: Palmitoyl Pentapeptide-4) aufgeführt. Zur Wirksamkeit dieser Stoffe wurden in den letzten Jahren weitere Studien veröffentlicht, die in der Neufassung der Leitlinie mit angesprochen werden.

In Anti-Aging-Kosmetika eingesetzte Wirkstoffe – Einteilung nach Wirksamkeit
(Quelle: GD-Leitlinie „Dermokosmetika gegen Hautalterung“, Stand: 1. März 2012, veröffentlicht unter www.gd-online.de)

In vivo belegte Wirksamkeit

In vitro belegte Wirksamkeit Keine wissenschaftlich belegte Wirksamkeit
Wirksamkeitsnachweis in placebokontrollierten Doppelblindstudien Wirksamkeitsnachweis mit sonstigen objektivierbaren Methoden    
Vitamin A und Derivate Vitamin E und Derivate Coenzym Q10
(Ubiquinon)
Sonstige ausgelobte Wirkstoffe (meist firmenspezifische Stoffe oder Stoffgemische, häufig basierend auf Vorbildern aus der Natur
Vitamin C Niacinamid
(Vitamin B3)
Polyphenole
Alpha-Liponsäure 2-Dimethylaminoethanol (DMAE) Phytosterole  

Polypeptide
(pal-KTTKS, GEGK)

Phytohormone
(Isoflavone, Cumestane und Lignane)
   
Salicyloyl-Phytosphingosin      

Niedermolekulare
Hyaluronsäure

     

Einige Stoffe wurden neu in
die Leitlinie aufgenommen


Neu aufgenommen in Kategorie 1a wurde das Ceramidderivat Salicyloyl-Phytosphingosin, das in einer placebokontrollierten In-vivo-Studie die Faltentiefe deutlich reduzierte. Ebenfalls neu in Kategorie 1a ist das Tetrapeptid Glycin-Glutaminsäure-Lysin-Glycin (GEKG; INCI-Bezeichnung: Tetrapeptide-4), das in einer vergleichenden Studie sogar eine signifikant stärkere Verbesserung der Glättungsrautiefe bewirkte als pal-KTTKS, das bislang als „Goldstandard“ unter den Poypeptiden galt.

Aufgerückt von Kategorie 1b in Kategorie 1a ist niedermolekulare Hyaluronsäure. Grundlage dafür war eine an der Klinik für Dermatologie und Allergologie der Ludwig-Maximilians-Universität München durchgeführte placebokontrollierte Doppelblindstudie an 76 Probandinnen mit sichtbaren Augenfältchen. Dabei wurde für Hyaluronsäurefragmente mit 50 Kilodalton eine signifikante Steigerung der Hornschichtfeuchtigkeit und der Hautelastizität, eine signifikante Verringerung der Hautrauigkeit und eine nachhaltige Glättung des Hautoberflächenreliefs festgestellt.

Keine Neuaufnahmen gab es in Kategorie 1b. Dort sind, wie schon in der ersten Fassung der Leitlinie, weiterhin Vitamin E und verschiedene Vitamin E-Derivate, Niacinamid (Vitamin B3), 2-Dimethylaminoethanol (DMAE) und die Stoffgruppe der so genannten Phytohormone gelistet.

In Kategorie 2, wo bisher nur das auch unter der Bezeichnung „Coenzym Q10“ bekannte Ubichinon-10 und die breitgefächerte Klasse der pflanzlichen Polyphenole aufgeführt waren, wurden jetzt auch die chemisch mit Cholesterol verwandten Phytosterole (Sitosterol) aufgenommen, für die in einer neueren Studie eine signifikante Hemmung der UVA-induzierten Expression von Matrixmetalloproteinasen gezeigt werden konnte.

Auch die Grundlage nimmt
Einfluss auf die Wirksamkeit


Bei der Bewertung eines Produktes mit einem oder mehreren der gelisteten Wirkstoffe ist auch der Einfluss der jeweiligen Grundlage mit zu berücksichtigen. Die Leitlinie fordert deshalb für die Auslobung einer Anti-Falten- oder sonstigen Wirkung gegen Hautalterung einen produktspezifischen Wirksamkeitsnachweis, der nicht aus Studien mit anderen Formulierungen abgeleitet werden darf.

Um aussagefähige Befunde zu erhalten, sollten für die Wirksamkeitsprüfung möglichst objektive biophysikalische Methoden eingesetzt werden. Mit solchen Methoden können zum Beispiel Parameter wie Hautrauigkeit, Hautelastizität, Feuchtigkeitsgehalt der Haut und Hautdicke standardisiert erfasst werden. Darüber hinaus ist zur Beurteilung des Gesamterscheinungsbilds eine standardisierte Vorher-Nachher-Fotografie empfehlenswert.

In der Zusammenschau ergibt sich die Qualität eines Dermokosmetikums gegen Hautalterung aus der Galenik sowie aus den erwünschten und unerwünschten Wirkungen des Produktes. Da die Wirksamkeit nicht nur von zugesetzten Wirkstoffen, sondern auch von der Grundlage abhängt, sollte für den Wirksamkeitsnachweis, wann immer möglich, eine placebokontrollierte Doppelblindstudie durchgeführt werden.

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