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GD — Gesellschaft für Dermopharmazie e.V.

   
 

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  Ausgabe 4 (2001)

Mitteilungen der GD
GD-Stellungnahme
Dermokosmetika: Definition und Anforderungen

Als Dermokosmetika oder dermopharmazeutische Produkte hat die Gesellschaft für Dermopharmazie kosmetische Mittel definiert, bei denen der kosmetische Anwendungszweck unter Mitberücksichtigung bestimmter dermatologischer und pharmazeutischer Gesichtspunkte erreicht wird. Da Dermokosmetika auch zur Unterstützung der Vorbeugung und Behandlung von Hauterkrankungen eingesetzt werden, sollen sie nach Vorstellung der GD bestimmte Vorgaben hinsichtlich ihrer Qualität und Dokumentation erfüllen. Die GD strebt damit keine gesetzlichen Änderungen für Dermokosmetika an. Die bestehende Einstufung als kosmetische Mittel hält sie für ausreichend.

Der Begriff „Dermokosmetika” ist seit Jahren etabliert. Zahlreiche Kosmetikfirmen verwenden ihn für ihre Produkte, ohne dass er jemals näher definiert oder mit konkreten Inhalten belegt wurde. Die Fachgruppe Dermokosmetik der GD hat deshalb als erste unabhängige Institution einen Definitionsvorschlag für diesen Begriff vorgelegt. Danach sollen als Dermokosmetika kosmetische Mittel bezeichnet werden, bei denen der Anwendungszweck unter Mitberücksichtigung dermatologischer und pharmazeutischer Gesichtspunkte erreicht wird. Einen speziellen Vertriebsweg, zum Beispiel exklusiv über Apotheken, schließt diese Definition nicht ein.

Vorgaben an Dermokosmetika



Da Dermokosmetika auch zur Unterstützung der Vorbeugung und Behandlung von Hauterkrankungen eingesetzt werden, sollten sie nicht nur die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften an kosmetische Mittel, sondern darüber hinaus noch weitere wissenschaftliche Vorgaben erfüllen. Wird zum Beispiel für ein Produkt damit geworben, dass es für einen speziellen Hautzustand geeignet ist oder diesen positiv verändert, so sollte dies mit geeigneten Methoden nachgewiesen werden. Für die verwendeten Methoden sollte sichergestellt sein, dass sie zu relevanten, reproduzierbaren und validen Ergebnissen führen.

Sofern der Hersteller an einer Empfehlung seines Produktes durch Ärzte oder Apotheker interessiert ist, sollte er die Informationen, die zur Beurteilung der Qualität notwendig sind, dokumentieren und den Fachkreisen auf Verlangen zugänglich machen. Die Dokumentation sollte eine hinreichende Beschreibung des galenischen Systems, Angaben zur Haltbarkeit und mikrobiologischen Stabilität sowie zu den Methoden und den Ergebnisse der zum Nachweis der Wirksamkeit und Verträglichkeit durchgeführten Untersuchungen enthalten.

Leitlinien bieten Orientierungshilfen


Nähere Hinweise zu den Vorgaben an Dermokosmetika finden sich in Leitlinien der Gesellschaft für Dermopharmazie. Diese wenden sich an alle Fachleute, die Dermokosmetika entwickeln, herstellen, prüfen, analysieren, vermarkten oder zu ihrer Anwendung beraten. Die ersten beiden Leitlinien, die verabschiedet und unter anderem unter der GD-Homepage (www.gd-online.de) im Internet veröffentlicht wurden, betreffen Dermokosmetika für die Reinigung und Pflege der trockenen Haut. In Vorbereitung befindet sich eine Leitlinie zum dermokosmetischen Sonnenschutz, mit deren Veröffentlichung im Laufe des Jahres 2002 zu rechnen ist. Außerdem ist mit den Vorbereitungsarbeiten zu einer Leitlinie für Dermokosmetika, die zur Anwendung bei Akne beziehungsweise aknegefährdeter Haut empfohlen werden, begonnen worden.

Kein Ruf nach dem Gesetzgeber


Trotz der zusätzlichen Vorgaben in ihren Leitlinien strebt die Gesellschaft für Dermopharmazie keine gesetzlichen Änderungen für Dermokosmetika an. In Einklang mit der Auffassung des IKW, dem deutschen Industrieverband für Körperpflege- und Waschmittel, sowie der COLIPA, dem europäischen Verband der Hersteller von Kosmetika, hält sie es für angemessen, Dermokosmetika weiterhin als kosmetische Mittel einzustufen. Für die Schaffung einer neuen, gesetzlich eigenständigen Produktkategorie, so wie sie von anderer Seite im Zusammenhang mit dem Begriff “Cosmeceuticals” gefordert wurde, sieht die GD keine Notwendigkeit.

Zusätzlicher Nutzen für
den Verbraucher



Die GD sieht ihre Leitlinien als unverbindliche Orientierungshilfen an. Diese sollen die Hersteller von Dermokosmetika motivieren, freiwillig die dort formulierten Vorgaben einzuhalten. Bei Einhaltung der Vorgaben erfährt der Verbraucher einen zusätzlichen Nutzen und mehr Sicherheit, wenn es darum geht, aus dem breiten Angebot die für seinen Hautzustand geeignetsten Produkte auszuwählen.

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